Neue Förderkonditionen für Heizungen

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu definiert

Die Energieeinsparung und damit der Effekt auf den Klimaschutz liegt bei der energetischen Gebäudesanierung um rund das 4,5-fache höher als im Neubau. Zudem leben die meisten Menschen in Deutschland in älteren Gebäuden. Diesem Umstand ist die Bundesregierung nun bei der angekündigten Neuaufstellung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nachgekommen. Die zur Verfügung stehenden Steuermittel sollen ab sofort zielgerichtet dort eingesetzt werden, wo der Klimaschutzeffekt und damit die Fördereffizienz am höchsten ist. Die entsprechende Reform hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Ende Juli 2022 vorgelegt.

Förderung für effiziente Gebäude: Das Zuschussportal der KfW für BEG EM wurde zum 28.7.2022 geschlossen.
Förderkonditionen ab dem 15.08.2022
Fördersätze für den Neubau

Seit dem 28. Juli 2022 gelten neue Förderbedingungen bei Komplettsanierungen (umgesetzt von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW) und seit dem 15. August 2022 greifen neue Förderbedingungen bei Einzelmaßnahmen der Sanierung (umgesetzt vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA). Eingestellt wurde Ende Juli das Zuschussportal der KfW für Einzelmaßnahmen. Für diese ist nun ausschließlich das BAFA zuständig. Bei der Neubauförderung erfolgt die Reform erst zu 2023. Bis zur Neukonzipierung läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter

Neuer Austauschbonus für Gasheizungen

Um trotz knapper Fördermittel möglichst viele Haushalte zu fördern, wurden die Fördersätze insgesamt um fünf bis zehn Prozent gesenkt. Gar nicht mehr gefördert werden gasverbrauchende Anlagen (dazu gehören auch Gashybrid-Heizungen und gasbetriebene Wärmepumpen). Dafür gibt es aber einen neuen Austauschbonus von zehn Prozent für funktionstüchtige Gasheizungen (sowie weiterhin für Öl- und Kohleheizungen sowie Nachtspeicheröfen). Weitere Boni sind der Wärmepumpen-Bonus und der Bonus individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), beide betragen je 5 Prozent. Wärmepumpen können mit Heizungstausch-Bonus und Wärmepumpen-Bonus bis zu 40 Prozent gefördert werden. Drastisch gekürzt hingegen wurde Fördersatz für Biomasseheizungen – von 55 auf 20 Prozent.

Technische Ausstattung von Wärmeerzeugern

Alle förderfähigen Wärmeerzeuger müssen bis spätestens zum 1. Januar 2023 so ausgestattet sein, dass die Energieverbräuche und die erzeugten Wärmemengen erfasst werden können. Entscheidend für die Förderung von Wärmepumpen ist die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz ηs (ETAs) gem. Ökodesign-Richtlinie (nicht mehr die Jahresarbeitszahl JAZ). Die ηs beschreibt, wie viel Primärenergie tatsächlich für eine Kilowattstunde Wärme benötigt wird.  

Was außerdem gefördert wird

Neben dem Austausch des eigentlichen Heizsystems können auch alle dafür notwendigen Nebenleistungen gefördert werden, etwa die Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inklusive der Tanks, notwendige Wanddurchbrüche, Geothermie-Erdbohrungen oder die Ausgabe für die Einbindung von Planungsexperten. Ein Infoblatt zu den förderfähigen Kosten steht auf der BAFA-Website zum kostenfreien Download bereit, ebenso ein allgemeines Merkblatt zur Antragstellung (s. Surftipps).

Hilfe bei der Beantragung

Darüber hinaus kann es aufgrund der Komplexität der Förderprogramme sinnvoll sein, den Förderservice des Herstellers Buderus zu nutzen. Bauherren und Planende erhalten dort alle notwendigen Informationen und umfassende Unterstützung bei der Antragstellung (s. Surftipps). Zudem erfüllen die Wärmeerzeuger von Buderus bereits heute sämtliche neuen technischen Fördervoraussetzungen.

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