Unterscheidung Brandabschnitt und Rauchabschnitt

Rechtliche Vorgaben und Größenordnung

Was ist ein Brandabschnitt?
Das Baurecht verlangt die Unterteilung bestimmter Gebäude in Brandabschnitte, um den Übertritt von Feuer und Rauch auf benachbarte Gebäude oder Gebäudeteile wirksam zu verhindern. Brandabschnitte müssen durch Brandwände nach bauaufsichtlichem Regelwerk im Abstand von höchstens 40,00 m (Rheinland Pfalz 60,00 m) begrenzt sein. Ein Brandabschnitt ist der Bereich eines Gebäudes zwischen seinen Außenwänden und/oder den Wänden bzw. Decken, die als Brandwände über alle Geschosse ausgebildet sind.

Gallerie

Bei Grenzbebauungen wird der Brandabschnitt durch die Gebäudeabschlusswände gebildet. Ausgedehnte Gebäude werden zusätzlich durch innere Brandwände unterteilt. Bei baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten) wie Industriebauten und Versammlungsstätten können entsprechend der jeweiligen Sonderbaurichtlinien größere Brandabschnitte zugelassen werden.

Gebäude können aus einem oder mehreren Brandabschnitten bestehen. Als kleinster Brandabschnitt kommt ggf. ein einzelner Raum in Betracht. Dies gilt insbesondere für ausgedehnte Räume mit bis zu 1.600 m² (Rheinland Pfalz bis zu 2.400 m²). Bei Sonderbauten wie Pflegeheimen und Krankenhäusern müssen die Brandabschnitte so bemessen sein, dass zusätzlich alle Personen aus dem größten benachbarten Brandabschnitt vorübergehend aufgenommen werden können (horizontale Evakuierung). Öffnungen in brandabschnittsbildenden Wänden bzw. Decken (innere Brandwände und -decken) sind in der gleichen Feuerwiderstandsklasse wie diese Wände bzw. Decke auszuführen. Türen und Tore sind zusätzlich dicht- und selbstschließend herzustellen. In Gebäudeabschlusswänden sind Öffnungen nicht zulässig.

Die Errichtung von Brandwänden und somit die Bildung von Brandabschnitten gehört zu den ältesten Anforderungen des Baurechts und hat sich als eine der wirksamsten Maßnahmen erwiesen, um das Übergreifen von Feuer und Rauch auf angrenzende Gebäudeteile sowie Nachbargebäude zu verhindern. Durch die Begrenzung von Feuer und Rauch sind wirksame Löscharbeiten möglich.

Was ist ein Rauchabschnitt?
Die Schadenserfahrungen bei Bränden zeigen, dass die größte Gefahr für den Menschen nicht von der Feuerentwicklung und -ausbreitung ausgeht, sondern von den sich sehr schnell ausbreitenden Rauchgasen. Die Bildung von Rauchabschnitten in Gebäuden ist erforderlich, um die Ausbreitung von Rauch im Gebäude zu verhindern und die Personenrettung ausreichend lange zu ermöglichen (Schutzziel). Dies gilt vor allem für Gebäude mit hohem Personenaufkommen (Hotels, Versammlungsstätten). Beim Industrie- und Gewerbebau verursacht der Rauch aufgrund der hohen Raumhöhe weniger Personen-, als vielmehr Sachschaden.

Während Brandabschnitte durch Brandwände unterteilt werden, werden Rauchabschnitte durch Rauchschutz-Abschlüsse (z.B. Türen gemäß DIN 18095: Türen; Rauchschutztüren) unterteilt, die den Rauchdurchtritt für eine bestimmte Zeit (ca. 10 min) verhindern sollen. Gemäß Bauordnungsrecht sind notwendige Flure durch nicht abschließbare, rauchdichte und selbstschließende Abschlüsse in Rauchabschnitte zu unterteilen. Die Rauchabschnitte sollen nicht länger als 30,00 m sein (Stichflure max. 15,00 m).

Weitere Anforderungen für Rauchabschnitte sind in den Landesbauverordnungen sowie den Sonderbauvorschriften geregelt. So schreibt z.B. die Garagenverordnung für geschlossene Großgaragen die Unterteilung in Rauchabschnitte durch feuerhemmende und aus nicht brennbaren Baustoffen bestehende Wände vor. Die Nutzfläche eines Rauchabschnittes darf in oberirdischen geschlossenen Garagen höchstens 5.000 m² und in sonstigen geschlossenen Garagen maximal 2.500 m² betragen, bei Vorhandensein von selbsttätigen Feuerlöschanlagen jedoch doppelt so groß sein.

Ein Brandabschnitt zieht sich im Normalfall über alle Geschosse des Gebäudes, während ein Rauchabschnitt sich über ein oder mehrere Geschosse erstreckt. Brandabschnitte dienen der Einschränkung der Brandausbreitung (Ausbreitung von Feuer und Rauch). Rauchabschnitte sind hauptsächlich für die Flucht- und Rettung von Menschen und Tieren erforderlich. Beide ermöglichen dem abwehrenden Brandschutz (Feuerwehr) wirksame Löscharbeiten durchzuführen.

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Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

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Grundlagen

Brandabschnitt

Durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch werden Gebäudeteile und Gebäude untereinander abgegrenzt.

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Arten des Brandschutzes

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

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Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind: den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

Schutzziele im Brandschutz

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Bauliche Maßnahmen können einer Ausbreitung von Bränden vorbeugen. Die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten müssen ermöglicht werden.

Brandschutzplanung

Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

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Wer erbringt das Honorar, was gehört zur Grundlagenermittlung in Neubau und Bestand, welche Inhalte hat das Brandschutzkonzept?

Baulicher Brandschutz und Barrierefreiheit

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

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Es ist so zu planen, dass Menschen mit und ohne Behinderung der Flucht- und Rettungswegbeschilderung folgen, das Gebäude verlassen und sich in einem gesicherten Bereich einfinden können.

Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

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Dass sich Menschen im Brandfall auf ein Sicherheitskonzept verlassen und selbst retten können, gehört zur Planung eines Gebäudes.

Brandschutznachweis

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

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Über den Unterschied zwischen Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept sowie Personen, die berechtigt sind, diese zu erstellen.

Brandsimulation

Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

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Im Brandschutzkonzept werden die brandschutztechnischen Anforderungen der Musterbauordnung in Abhängigkeit der Gebäudeklasse...

Gebäudeklassen

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

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Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung und allen Landesbauordnungen nach den Gebäudeklassen bemessen.

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In Bezug auf ihre Brennbarkeit und Entflammbarkeit sind Baustoffe gemäß nationaler und europäischer Norm klassifiziert. Was bedeuten die Kurzzeichen?

Feuerwiderstandsklassen

Verglasung im Brandlastversuch unter Laborbedingungen

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Bauteile werden entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die Klassifizierung...

Brandabschnitt

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

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Durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch werden Gebäudeteile und Gebäude untereinander abgegrenzt.

Unterscheidung Brandabschnitt und Rauchabschnitt

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

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Gebäude können aus einem oder mehreren Brandabschnitten bestehen. Als kleinster Brandabschnitt kommt ggf. ein einzelner Raum in Betracht.

Bauordnungen für Standardbauten

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden.

Verordnungen für geregelte und andere Sonderbauten

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

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Genehmigungsverfahren

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

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Im Grundsatz müssen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen durch eine vorherige Baugenehmigung legalisiert werden.

Explosionsgefährdete Bereiche

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

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Unter dem Aspekt des Brandschutzes sind für explosionsgefährdete Bereiche, kurz Ex-Bereiche genannt, besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.

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