Prüfzeichen
Elektrische Betriebsmittel müssen so beschaffen sein, dass bei
bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefährdung der Benutzer
ausgeschlossen ist. Entsprechen sie den Richtlinien der
Europäischen Union, so erhalten sie vom Hersteller das
CE-Zeichen.
Darüber hinaus empfehlen die Berufsgenossenschaften, nur Geräte zu
verwenden, die ein zusätzliches Prüfzeichen einer anerkannten
unabhängigen Stelle tragen. In Deutschland ist das beispielsweise
das VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut in Offenbach am Main. Auf
Antrag des Herstellers prüft es, ob die elektrischen und
elektronischen Produkte den Schutzanforderungen der aktuell
geltenden VDE-Richtlinien sowie der DIN- und Europanormen
entsprechen, und ob eine gleichbleibende Qualität bei der
Herstellung dieser Betriebsmittel gewährleistet ist. Sind die
Anforderungen erfüllt, so erhalten sie das entsprechende
Prüfzeichen bzw. eine Prüfzeichen-Kombinationen (siehe
Abb.).
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