Passbildvergleichsverfahren
Beim Passbildvergleichsverfahren wird das auf der Ausweiskarte
aufgebrachte Lichtbild nach dem Einführen der Ausweiskarte in die
Lesestation von einer Fernsehkamera aufgenommen und zur Pforte bzw.
an eine zentrale Stelle übertragen. Eine zweite Fernsehkamera nimmt
gleichzeitig das Portrait der Person auf, welche die Ausweiskarte
in die Lesestation gesteckt hat.
Zusätzlich liefert eine dritte Fernsehkamera ein Bild vom Umfeld
des Zutrittsbereichs. Durch Bildmischung erscheint in der einen
Bildhälfte des Monitors an der Pforte das Portrait des
Zutrittsbegehrenden, während die andere Hälfte des Bildschirms das
Passbild der Ausweiskarte zeigt. Der Pförtner kann somit in
direktem Vergleich beurteilen, ob das Gesicht und das Bild der
Ausweiskarte übereinstimmen. Mit einem Quittungssignal löst er die
Freigabe des Durchgangs aus.