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Passbildvergleichsverfahren

Beim Passbildvergleichsverfahren wird das auf der Ausweiskarte aufgebrachte Lichtbild nach dem Einführen der Ausweiskarte in die Lesestation von einer Fernsehkamera aufgenommen und zur Pforte bzw. an eine zentrale Stelle übertragen. Eine zweite Fernsehkamera nimmt gleichzeitig das Portrait der Person auf, welche die Ausweiskarte in die Lesestation gesteckt hat.
Zusätzlich liefert eine dritte Fernsehkamera ein Bild vom Umfeld des Zutrittsbereichs. Durch Bildmischung erscheint in der einen Bildhälfte des Monitors an der Pforte das Portrait des Zutrittsbegehrenden, während die andere Hälfte des Bildschirms das Passbild der Ausweiskarte zeigt. Der Pförtner kann somit in direktem Vergleich beurteilen, ob das Gesicht und das Bild der Ausweiskarte übereinstimmen. Mit einem Quittungssignal löst er die Freigabe des Durchgangs aus.

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