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Produkthaftung

Nach dem Produkthaftungsgesetz muss der Hersteller oder Händler für ein von ihm in den Verkehr gebrachtes Erzeugnis haften. Ansprüche sind jedoch nur dann geltend zu machen, wenn das Erzeugnis bestimmungsgemäß verwendet wurde und kein Fehlgebrauch vorlag.

Dem Hersteller bzw. Händler obliegt eine Informations- und Instruktionspflicht, bei Beschlägen erfolgt dieses z.B. durch

  • Kataloge
  • Prospekte
  • Muster
  • Ausschreibungstexte
  • Angebotsunterlagen
  • Anleitungen für Einbau, Bedienung und Pflege
  • Beratung durch den technischen Außendienst
Die darin genannten technischen Vorgaben und Informationen sind zu beachten, sonst wird nach dem Produkthaftungsgesetz der Hersteller von seiner Produkthaftung entbunden.

Fachwissen zum Thema

Normen

Allgemeines zu Normen und Richtlinien

Die Beschlag-Normen (DIN und EN) befassen sich mit vielen Details: u. a. Abmessungen, Konstruktionsdetails, Mindestforderungen und Leistungseigenschaften, Materialgüte und Oberflächenschutz.

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