Pentachlorphenol
Pentachlorphenol (PCP) gehört zur Gruppe der chlorierten
Kohlenwasserstoffe und wird im Holzschutz eingesetzt. PCP ist ein
starkes Gift für alle Lebewesen und führt bei Menschen mit
langanhaltende Belastungen zu Haut- und Lebererkrankungen und zu
Störungen des Immunsystems. Betroffene klagen über Kopfschmerzen,
Müdigkeit, Schlafstörungen. 1989 erließ die Bundesregierung die
Pentachlorphenol-Verbotsverordnung. Seitdem ist die Herstellung,
das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCP und PCP-haltigen
Erzeugnissen, die mehr als 5mg/kg PCP enthalten, verboten.
Bei Teppichböden garantiert die CE-Kennzeichnung
und das von der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden e.V.
(GUT) vergebene Gut-Signet, das bei der Produktion der Teppichböden
keine gesundheits- oder umweltbelastenden Schadstoffe wie Asbest,
FCKW, Formaldehyd, Pentachlorphenol, Vinylchlorid oder
gesundheitsgefährdende Pestizide eingesetzt werden. Die Vergabe des
Signets ist an den völligen Verzicht von PCP gebunden und
gewährleistet somit unbelastete Teppichböden.
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