Schutzmaßnahmen
Es gibt drei Ebenen des Schutzes gegen gefährliche Körperströme. Nach DIN VDE 0100 Errichten von Niederspannungsanlagen wird der Schutz in folgenden Stufen unterschieden:
Gallerie
Schutz gegen direktes Berühren ist der Basisschutz (1. Schutzebene)
Er schützt unmittelbar vor Gefahren, die sich aus einer direkten Berührung mit aktiven, spannungsführenden Teilen ergeben. Man unterscheidet zwischen:
- vollständigem Schutz durch Isolierung (das ist der gebräuchlichste Schutz), Abdeckung, Umhüllung, großen Abstand
- teilweisem Schutz gegen zufälliges Berühren, z.B. durch Hindernisse und (geringen) Abstand, der aber nur innerhalb abgeschlossener elektrotechnischer Betriebsstätten zulässig ist
Schutz bei indirektem Berühren ist der Fehlerschutz (2. Schutzebene)
Diese Maßnahmen schützen vor Gefahren, die sich im Fehlerfall aus einer Berührung mit berührbaren elektrischen Teilen elektrischer Betriebsmittel, dem sogenannten Körper (z.B. das Metallgehäuse eines Elektrogerätes) oder fremden leitfähigen Teilen (z.B. Heizung, Wasserleitung etc.) ergeben. Die Aufgabe besteht darin, nach dem Auftreten von Fehlern
- gefährliche Berührungsspannungen abzuschalten oder
- gefährliche Berührungsspannungen zu verhindern
Abschalten (oder Melden) durch Schutzmaßnahmen mit Schutzleiter
Je nach Netzform (TN-System, TT-System, IT-System) werden der Neutralleiter N und der Schutzleiter PE oder PEN unterschiedlich angeordnet und verlegt. Ordnungsgemäße Erdung und Potentialausgleich vorausgesetzt, wird im Fehlerfall mit Hilfe von Sicherungen oder FI-Schutzeinrichtungen abgeschaltet. Isolationsüberwachungseinrichtungen im IT-System (kommt im Wohnungsbau nicht vor) melden Fehler ohne abzuschalten, um z.B. eine laufende Produktion nicht zu beeinträchtigen. Für das TN-System gilt z.B. alle Körper müssen durch Schutzleiter bzw. PEN-Leiter (früher Nullleiter) mit dem Sternpunkt des speisenden Netzes verbunden werden (bisher bekannt als „Nullung“). Bei einem Körperschluss entsteht ein Kurzschluss und der hohe Fehlerstrom führt zum sofortigen Abschalten des betroffenen Stromkreises durch Sicherungen oder Leitungsschutzschalter.
Verhindern gefährlicher Berührungspannungen mit Hilfe der Maßnahmen:
- Schutzisolierung (Geräte der Schutzklasse II)
- Schutzkleinspannung (Schutzklasse III)
- Funktionskleinspannung (z.B. bei Klingel- und Türsprechanlagen
- Schutztrennung (z.B. Rasiersteckdose mit Trenntrafo)
Schutz bei direktem Berühren ist ein Zusatzschutz (3. Schutzebene)
Ergänzt die vorgenannten Schutzmaßnahmen, wenn z.B. der Basisschutz versagt und/oder der Fehlerschutz, d.h. Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren, unwirksam wird. Ist aber als alleiniger Schutz nicht zulässig. Dieser Schutz wird durch die hochempfindlichen Fehlerstromschutzeinrichtungen (FI-Schutz) erreicht. Beim Auftreten von Fehlerströmen von 30 mA oder größer, darunter sind sie für den Menschen im Allgemeinen ungefährlich, schalten FI-Schutzschalter innerhalb von 0,2 s (einige schon nach 20 ms) ab. Dieser Zusatzschutz ist bei Neuinstallationen in einigen Bereichen mit besonderen Gefährdungen verbindlich vorgeschrieben, z.B. in Bade- und Duschräumen.
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