_Fenster und Türen
Panikbeschläge
Unter diesem Begriff versteht man einen Türbeschlag aus Schloss,
Zylinder und Griff, der in Flucht- bzw. Brandschutztüren zum
Einsatz kommt, um insbesondere im Brandfall oder einer ähnlichen,
möglicherweise Panik auslösenden Gefahr durch einfache
Betätigung – wie z. B. Druck auf eine horizontale
Stange – eine geschlossene Tür in Fluchtrichtung zu
öffnen.
Die Norm EN
1125-1 regelt europaweit Anforderungen an Panikbeschläge.
Paniktüren benötigen darüber hinaus eine bauaufsichtliche
Zulassung.
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