Glossar

Mehr als 4000 Begriffserklärungen

  1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

Panikbeschläge

Unter diesem Begriff versteht man einen Türbeschlag aus Schloss, Zylinder und Griff, der in Flucht- bzw. Brandschutztüren zum Einsatz kommt, um insbesondere im Brandfall oder einer ähnlichen, möglicherweise Panik auslösenden Gefahr durch einfache Betätigung – wie z. B. Druck auf eine horizontale Stange – eine geschlossene Tür in Fluchtrichtung zu öffnen.

Die Norm EN 1125-1 regelt europaweit Anforderungen an Panikbeschläge. Paniktüren benötigen darüber hinaus eine bauaufsichtliche Zulassung.

Gallerie

Fachwissen zum Thema

Türen lassen sich sinnvollerweise nach funktionalen und bauphysikalischen Anforderungen unterscheiden.

Türen lassen sich sinnvollerweise nach funktionalen und bauphysikalischen Anforderungen unterscheiden.

Türarten

Außen- und Innentüren

Im herkömmlichen Sinn werden unter Außentüren Bauteile in einer Fassade verstanden, und Innentüren befinden sich im Inneren eines...

Türarten

Feuer- und Rauchschutztüren

Rauchschutztüren verhindern im Falle eines Brandes in einem Gebäude die Ausbreitung von Rauch, damit Räume 10 Minuten lang ohne...

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Fenster und Türen sponsored by:
Solarlux GmbH | Kontakt +49 5422 9271-0 | www.solarlux.com
Zur Glossar Übersicht

270 Einträge