_Fassade
Punktgehaltene Verglasung
Glasscheiben, die durch Bohrungen innerhalb der
Glasfläche befestigt sind, bezeichnet man als punktgehaltene
Verglasung. Die Befestigungselemente sind in der Regel in Edelstahl
ausgeführt. Durch die Funktionstrennung von tragenden und
dichtenden Elementen wird ein großer Gestaltungsspielraum möglich.
Auf eine zwängungsfreie Lagerungen der Scheiben muss besonders
geachtet werden. Das Tragverhalten punktförmig gelagerter
Glasscheiben bedarf sehr aufwendiger Berechnungen.
Punktgehaltene Verglasungen sind nicht geregelte Bauprodukte und werden nur mit Prüfzeugnis oder einer Zustimmung im Einzelfall genehmigt.
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