Gleitwiderstand

Die Oberfläche von Bodenbelägen muss so beschaffen sein, dass sie für den vorgesehenen Verwendungszweck ausreichend Schutz gegen das Ausrutschen bietet. Daher ist die Angabe des Gleitwiderstandes bei textilen und elastischen Bodenbelägen sowie bei Laminat Gegenstand der CE-Kennzeichnung. Bei anderen Bodenbelagsarten erfolgt die Prüfung des Gleitwiderstands durch den Hersteller im Zustand der Auslieferung, d.h. sauber und trocken. Wird die Anforderung der harmonisierten Norm erfüllt, wird der Bodenbelag in die Klasse D eingestuft. Das Ergebnis ist Grundlage für die Erteilung der CE-Kennzeichnung.

Hersteller elastischer Bodenbeläge können dafür sorgen, dass ein bestimmtes Produkt von Charge zu Charge innerhalb der zulässigen Toleranz gleich bleibender Gleiteigenschaften produziert wird. Elastische Bodenbeläge werden aber nach der Verlegung und in der laufenden Unterhaltsreinigung mit Pflegemitteln beschichtet, dadurch können die Gleiteigenschaften der Bodenbeläge erheblich verändert werden. Deshalb muss die Kontrolle der Gleitsicherheit an Ort und Stelle erfolgen. Die Verantwortung für die Gleitsicherheit der so behandelten Bodenbeläge muss der Halter der Gebäude übernehmen.

Werden an die Gleitsicherheit erhöhte Anforderungen gestellt, können hierfür außer textilen Belägen auch Bodenbeläge eingesetzt werden, die die Anforderungen nach DIN EN 13845 Elastische Bodenbeläge – Polyvinylchlorid-Bodenbeläge mit partikelbasiertem erhöhten Gleitwiderstand – Spezifikation erfüllen. Diese Bodenbeläge werden in Klasse ES eingestuft. Bodenbeläge, deren Gleitverhalten nicht untersucht wurde oder die keine Anforderung erfüllen, werden in Klasse N eingestuft.

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