Haus der Jugend in Pforzheim

Aufstockung eines Gebäudes der Nachkriegszeit

Jugendhäuser haben in Deutschland eine lange Tradition, sie sind ein fester Bestandteil der Jugendarbeit und -kultur. Abseits von „Mainstream”-Treffpunkten waren sie immer schon Anlaufpunkt für musikalische, künstlerische und soziale Subkultur. Die Sanierung und Erweiterung vom Haus der Jugend in Pforzheim übernahmen die Stuttgarter VON M Architekten. Direkt am Benckiserpark, zwischen Stadtzentrum und dem Fluss Enz, entstand 1949 auf den Grundmauern einer im Zweiten Weltkrieg zerstörten Unternehmervilla ein Jugendhaus. Nach Kriegsende war es durch die USA finanziert und errichtet worden, als Ort der Aufklärung und Bekämpfung des Faschismus.

Gallerie

Aufstockung in Leichtbauweise

Als es 2016 galt, das fast siebzig Jahre alte Gebäude zu modernisieren und zu erweitern, entschieden sich die beauftragten Architekten für eine Aufstockung. Denn für eine Ausdehnung des Jugendhauses in der Fläche hätte der Park reduziert werden müssen. Aus statischen, konstruktiven und wirtschaftlichen Gründen entwickelten die Architekten eine Leichtbaulösung, bei welcher das zusätzliche Obergeschoss gleichsam als „Tisch” in den Bestand hineingestellt ist. Stahlstützen auf Punktfundamenten im Innern des Erdgeschosses tragen eine „Platte” aus kostengünstigen Fertigbauelementen.

Im Zuge der Baumaßnahmen erwies sich der Baugrund (bedingt durch die Nähe zur Enz) als nicht ausreichend tragfähig. Um punktuell bis auf tragfähigen Boden zu gründen, wurde mithilfe einer sehr kleinen Pfahlbohrmaschine im Innern des Gebäudes rangiert und eine Miniatur-Pfahlgründung ausgeführt. Ungewöhnliche Lösungen wie diese sind bei Bestandsprojekten keine Seltenheit.

Herzstück Erdgeschoss, flexibles Obergeschoss

Fertigbauelemente mit einer 160 mm starken Brettsperrholzplatte bilden die Plattform für das erweiterte Obergeschoss. Straßenseitig verläuft ein heller langer Flur, welcher auch die beiden neu integrierten Treppenhäuser verbindet. Parkseitig reihen sich Büros und flexibel nutzbare Einheiten aneinander: Letztere stehen zum Beispiel für Yoga zur Verfügung oder auch als Treffpunkt zum Konsolenzocken.

Das Herz des Jugendtreffs ist nach wie vor das Erdgeschoss: Hier gibt es einen großen, abtrennbaren Veranstaltungsraum mit Bühne und Theke, Jugendcafé und einer Küche. Stirnseitig im Süden sind kleinere Gruppenräume für jüngere Kinder sowie ein Sitzungsraum für die Mitarbeitenden plaziert. Auf der gegenüberliegenden Seite, im nach Osten abgewinkelten Seitenflügel, liegen lärmschützend abgetrennte Proberäume. Formal und farblich ist das Haus innen wie außen zurückhaltend gestaltet: Schwarz, Weiß und Grau dominieren. Farbigkeit soll durch die jungen Nutzerinnen und Nutzer in die Einrichtung gebracht werden.

Brandschutz: Abstimmung

Üblicherweise ist im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens auch ein Brandschutznachweis zu erstellen, der von einem Fachplaner mit entsprechender Sachkunde zu erarbeiten ist, je nach Landesbauordnung und Gebäudeklasse ist dieser durch einen Prüfsachverständigen gegenzuprüfen, ggfs. zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Im Falle des Hauses der Jugend wurden brandschutztechnische Belange jedoch direkt mit der zuständigen Feuerwehr abgestimmt – ein Verfahren, welches in einigen Kommunen und gerade bei Sanierungsprojekten nicht ungewöhnlich ist. Manche Gemeinden und Städte verfügen im Rahmen ihrer Berufsfeuerwehren über eigene Abteilungen für vorbeugenden Brandschutz, die im Vorfeld und bei der Durchführung von Projekten beratend (und genehmigend) zur Verfügung stehen, und nicht erst im Zuge eines Genehmigungsverfahrens durch die Bauaufsichtsbehörde zu einer fachlichen Stellungnahme aufgefordert werden.

Da das Pforzheimer Haus der Jugend als Treffpunkt nicht nur für Freizeitaktivitäten in kleineren Gruppen konzipiert ist, sondern auch als Location für Konzerte, Partys und andere Veranstaltungen dient, unterliegt diese Einrichtung grundsätzlich der Versammlungsstättenverordnung (VStättVO).

Anforderungen aus der VStättVO

Die Versammlungsstättenverordnung unterscheidet zwischen Innenräumen mit mehr als 200 Besuchern, Veranstaltungen im Freien mit mehr als 1.000 Besuchern sowie Sportstadien und Freisportanlagen mit Tribünen, die insgesamt mehr als 5.000 Besucher fassen. Hieraus ergeben sich brandschutzbezogene Anforderungen über die Regelungen in der Musterbauordnung (MBO) bzw. der jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) hinaus. Dies betrifft insbesondere Flucht- und Rettungswege, Brandschutzanforderungen an einzelne Bauteile, Abschottungen, Leitungsführungen sowie Rauch- und Brandwarnsysteme, Brandmeldezentralen und Feuerlöschsysteme.

Flucht- und Rettungswege

Grundsätzlich muss jedes Gebäude über zwei voneinander unabhängige Rettungswege verfügen. Der erste Rettungsweg muss über eine notwendige Treppe bzw. ein Treppenhaus (mit entsprechenden Brandschutzanforderungen) führen, der zweite über eine weitere Treppe bzw. ein Treppenhaus oder über Fenster, Balkone, Loggien, Dachterrassen mittels Leitern oder Hubrettungsfahrzeuge der Feuerwehr. Dies ist wiederum abhängig von der Ausrüstung der zuständigen Feuerwehr, entsprechenden Aufstellflächen für die Bergung und die Mindestdimensionierung von Fensteröffnungen.

Die Entfluchtung des Erdgeschosses mit dessen Veranstaltungsraum und Kleingruppenräumen stellt sich beim Haus der Jugend problemlos dar, weil das Gebäude über zahlreiche, ausreichend dimensionierte Zu- bzw. Ausgänge direkt ins Freie verfügt. Im aufgestockten Obergeschoss ist die Situation anders: Dort wurden zwei separate Treppenhäuser jeweils am Ende des langen Erschließungsflurs ergänzt. Sie führen ins Erdgeschoss und über eine Schleuse in den rückwärtigen Parkbereich. Aufgrund der Verbindung des Flurs zu beiden Treppenhäusern musste dieser jedoch in zwei Rauchabschnitte unterteilt werden, was über eine Rauchschutztür erfolgte. Weil der Flur zugleich der Entlüftung dient, waren hier widersprüchliche Anforderungen zu lösen. So wurde mittig im Flur ein im Brandfall selbstschließendes, rauchdichtes Glastürelement vorgesehen. Im Normalbetrieb ermöglicht es eine ungehinderte Entlüftung – im Brandfall schließt die Tür automatisch mittels Rauchwarnmelder und Obertürschließer.

Brandabschottungen

Herausfordernd ist oftmals die Leitungsdurchführung durch Bauteile mit Brandschutzanforderungen. Durchdringungen dieser Bauteile stellen eine Schwachstelle dar: Sie erfordern hohen Planungsaufwand und eine besondere Sorgfalt in der Ausführung. Durchdringungen werden daher nach Möglichkeit bereits im Zuge der HLS- und Elektroplanung minimiert.

Ein relativ simpler Grundriss mit lediglich einer Sanitäreinheit reduzierte die Ausführung von Brandschutzschottungen beim Haus der Jugend auf ein Einziges. Die notwendige Aussparung der 160 mm starken Brettsperrholzdecke (Brandschutzanforderung REI 30) nimmt alle HLS-Leitungen wie Schmutz- und Trinkwasser, Heizungsvor- und -rücklauf auf. Die Durchführung der Schmutzwasserleitungen erfolgt mittels Brandschutzmanschetten und Rohrschottungen R30. Bei den Durchführungen der Wasser- und Heizungsleitungen kamen spezielle Brandschutzschalen bzw. Rohrleitungsabschottungen (R30) zum Einsatz, welche gleichzeitung über hohe Schall- und Wärmeschutzwerte verfügen. Nach Installation der Leitungen und Montage der Brandschutzmanschetten und -schalen wurden die Deckenöffnungen in der Brettsperrholzdecke mit Beton vergossen. Somit gewährleisten auch die Deckendurchführungen die für die Zwischendecke zu erfüllende Anforderung F30 und schwächen deren Feuerwiderstandsleistung nicht.

Bautafel

Architekten: VON M, Stuttgart
Beteiligte: Dennis Mueller, Matthias Siegert (Projektleiter), Daniel Seiberts, Simona Mohammadi, Sören Schmeußer (Mitarbeiter); Burkhard Meyer, Karlsruhe (Bauleitung); Ingenieurbüro für Bauwesen Rainer Klein, Sachsenheim (Tragwerksplanung); IGV Ingenieure, Korntal Münchingen (Fachplanung HLS); Ingenieurbüro Wörtz, Pforzheim (Fachplanung Elektro); Kurz + Fischer, Winnenden (Bauphysik)
Bauherr: Stadt Pforzheim Gebäudemanagement
Fertigstellung: 2019
Standort: Westliche Karl-Friedrich-Straße 77, 75172 Pforzheim
Bildnachweis: Zooey Braun, Stuttgart

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