Erweiterung der Grundschule in Stuttgart-Stammheim
Holzbauweise mit Kompensationsmaßnahmen beim Brandschutz
Schule ist heute weit mehr als nur ein Lernort – sie ist vielmehr ein wichtiger Lebensraum für Heranwachsende. In diesem Kontext wird Architektur zum „Ermöglicher” und Schulbau zum Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung. In Schulgebäuden soll nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch das soziale Gefüge gestärkt werden; sie sollen Raum für Innovation, Kreativität und Gemeinschaft schaffen. Dies zeigt sich am Erweiterungsbau der Grundschule Stuttgart-Stammheim nach Plänen von a+r Architekten, einem dreigeschossigen Holzbau mit 17 Klassenräumen. Das Schulhaus im Norden Stuttgarts bietet eine moderne Lösung für die wachsenden Anforderungen im Bildungsbereich. Mit der Erweiterung entstanden nicht nur funktionale Räume für rund 400 Schüler und 30 Lehrer, sie eröffnet auch neue Möglichkeiten für Unterricht und soziales Miteinander.
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Bauliche Herausforderungen
Der gestiegene Raumbedarf und die Einführung eines Ganztagsangebots hatten eine Vergrößerung der Grundschule Stuttgart-Stammheim notwendig gemacht. Mit dem Ziel, den Neubau in Holzbauweise zu realisieren, war die Herausforderung verbunden, ihn so zu gestalten, dass er baurechtlich der Gebäudeklasse 3 zugeordnet wird. Eine höhere Gebäudeklasse hätte erheblich strengere Brandschutzanforderungen zur Folge gehabt. Um die damit einhergehende Höhenbeschränkung einzuhalten, mussten die Geschosshöhen des dreistöckigen Baus auf 3,50 Meter beschränkt werden. Ausreichend lichte Raumhöhen wurden durch eine maximale Deckenhöhe von 30 Zentimetern erreicht. Dies war für die weit gespannten Decken in den Klassenzimmern nur mit einer Holz-Beton-Verbunddecke (HBV) möglich. Zur Verbesserung der Tragfähigkeit wurden Kerven eingearbeitet, die einen geometrischen Formschluss ermöglichen.
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Rautenform und Holzfassade
Der Erweiterungsbau integriert sich östlich des Hauptgebäudes an der Burtenbachstraße in den bestehenden Schulkomplex. Als Ergebnis der geometrischen Randbedingungen der Nachbarbebauung ist der Grundriss rautenförmig und in den Ecken gerundet, was dem Gebäude weiche Konturen verleiht. Große Glasflächen und hellgraue Holzpartien aus Weißtanne prägen das Erscheinungsbild. Die vertikale Holzlattung ist horizontal gegliedert und erzeugt im Zusammenspiel mit unterschiedlichen Fensterformaten eine dynamische Wirkung. Den Haupteingang vom Pausenhof markiert ein Vordach, welches sich verjüngt und in die Fassade übergeht.
Helles Holz für eine freundliche Atmosphäre
Im Inneren übernimmt die Treppe, die ebenfalls eine gerundete Form aufweist, eine zentrale gestalterische Funktion. Das Haupttreppenhaus im Norden kommt ohne Stützen aus, die Lasten der drei gerundeten Treppenläufe werden vollständig in die Außenwände und Geschossdecken abgeleitet. Die Treppenbrüstungen bestehen aus massiven Weißtannenlamellen. Ein zentrales Oberlicht versorgt das Treppenhaus mit Tageslicht. Das helle, naturbelassene Holz der Weißtanne findet sich an den Wandflächen und Einbaumöbeln wieder. Es schafft eine warme, natürliche Ästhetik und erfüllt durch die zweischalige Konstruktion hohe Schallschutzanforderungen. Helle Kautschukböden und weiße Decken sorgen zusammen mit großflächigen Verglasungen für eine freundliche Atmosphäre.
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Innovative Raumaufteilung
Die vertikale Erschließung erfolgt über das Haupttreppenhaus und eine zweiläufige Treppe an der Südseite. Die zentralen Erschließungsbereiche sind mit Funktionsräumen verbunden. Ein Aufzug gewährleistet barrierefreien Zugang. Das Raumkonzept folgt nicht den üblichen Flurstrukturen, sondern dem Clustergedanken. In jedem Geschoss gibt es zwei Raumgruppen mit jeweils drei modern ausgestatteten Klassenräumen und zugehörigen Differenzierungsräumen, die um eine zentrale Erschließungsfläche gruppiert sind.
Nachhaltigkeit
Der Neubau wurde nach den Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg errichtet und erreicht eine Energieeffizienz, die 30 Prozent unter dem Standard der Energieeinsparverordnung (EnEV) liegt. Zu den ökologischen Maßnahmen gehören eine Photovoltaikanlage, Vogelschutzverglasung, Dachbegrünung, eine Nahwärmeanlage und eine Lüftungsanlage mit Nachtauskühlung. Die Außenanlagen sind um den Baumbestand geplant und alle Bodenbeläge sind versickerungsfähig. Betonwerksteine dienen als Aufenthalts- und Spielflächen.
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Brandschutzaspekte: Gebäudeklasse
Die Anforderungen an ein Gebäude hinsichtlich des Brandschutzes definieren sich zunächst nach der Eingruppierung in eine Gebäudeklasse gemäß Musterbauordnung (MBO) bzw. der jeweiligen Landesbauordnung (LBO). Auf Grundlage dieser Einordnung müssen beispielsweise Bauteile eine Mindestanforderung an deren Brandverhalten (normalentflammbar, schwerentflammbar, nichtentflammbar) sowie an deren Feuerwiderstandsfähigkeit (feuerhemmend, feuerbeständig, hochfeuerhemmend) erfüllen.
Entsprechend der LBO Baden-Württemberg § 2 wird das Schulgebäude in Gebäudeklasse 3 eingeordnet. Dies ergibt sich daraus, dass der Fußboden des obersten Geschosses, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, nicht mehr als sieben Meter im Mittel über der Geländeoberfläche liegt. Im Technikbereich auf dem Dachgeschoss sind keine Aufenthaltsräume möglich, da der Raum keine ins Freie führenden Fenster hat, um ihn ausreichend mit Tageslicht zu versorgen. Das Technikgeschoss ist für eine funktionsgerechte Nutzung des Gebäudes erforderlich und muss bei der Ermittlung der Gebäudeklasse nicht berücksichtigt werden.
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Ungeregelter Sonderbau
Der Erweiterungsbau der Grundschule in Stammheim wird entsprechend der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) und der Allgemeinen Ausführungsverordnung des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zur Landesbauordnung (LBOAVO) brandschutztechnisch bewertet. Maßgeblich ist hier § 38 der LBO „Sonderbauten – Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art und Nutzung”. Bei dem Gebäude handelt sich um einen ungeregelten Sonderbau, da in Baden-Württemberg keine besonderen brandschutztechnischen Vorschriften für den Bau von Schulen baurechtlich eingeführt sind. Im Gegensatz dazu zählen Schulbauten in vielen Bundesländern zu den geregelten Sonderbauten, für die Brandschutzvorgaben existieren. Hieraus ergibt sich, dass die Beurteilung von Brandschutzmaßnahmen dem Brandschutzplaner obliegt – oft in Abstimmung mit der zuständigen Feuerwehr, insbesondere, wenn Kompensationsmaßnahmen erforderlich sind. Die Einschätzung der Genehmigungsfähigkeit des Brandschutznachweises bzw. -konzepts wiederum liegt in der Zuständigkeit der Genehmigungsbehörde, meist der Bauaufsicht. In die Brandschutzplanung zusätzlich einbezogen wurden die „Empfehlungen zur Sicherstellung der Rettungswege aus Lernbereichen” der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in der Bundesrepublik Deutschland (AGBF Bund).
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Kompensationsmaßnahmen
Beim Bauen im Bestand ist es selten möglich, alle Brandschutzanforderungen aus Landesbauordnungen und anderen Regelwerken vollständig zu erfüllen. Die Bauordnungen eröffnen die Möglichkeit, über Abweichungen bzw. Befreiungen von Vorschriften andere Lösungen zu entwickeln. Oft geschieht dies über sogenannte Kompensationsmaßnahmen: Defizite in der Erfüllung von Brandschutzvorschriften werden durch Alternativen ausgeglichen. Dies kann beispielsweise über Sprinkleranlagen, funkvernetzte Rauch- und Brandmelder oder zusätzliche Flucht- und Rettungswege erfolgen.
Was im Bestand eher die Regel ist, sollte im Neubau eine Ausnahme sein. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass einzelne Anforderungen unverhältnismäßig sind und ein enormer Aufwand nötig wäre, um sie zu erfüllen. Beim Erweiterungsbau in Stammheim hätte ein zweiter Rettungsweg für das Klassenzimmer und „GT Spiele” über eine notwendige Treppe oder über Rettungsgeräte der Feuerwehr führen müssen (§15 Abs. 5 der LBO). Diese Rettungswege führen nun über jeweils benachbarte Nutzungseinheiten. Als Kompensationsmaßnahme wurde eine vollflächige Überwachung durch eine Brandmeldeanlage (BMA) mit Internalarm installiert. Die Argumentation hierzu: Anwesende Personen werden bei einem Brand in einer angrenzenden Nutzungseinheit (NE) frühzeitig alarmiert und können das Gebäude rechtzeitig und selbstständig über den notwendigen Treppenraum verlassen.
Die gleiche Kompensationsmaßnahme und Argumentation gilt auch
für die Überschreitung der maximalen Größe der Nutzungseinheiten
des Gebäudes: Entgegen §12 der LBOAVO sind Nutzungseinheiten ohne
notwendigen Flur ausgeführt, obwohl einzelne Flächen jeweils größer
als 200 Quadratmeter sind.
Bautafel
Architektur: a+r Architekten, Stuttgart
Projektbeteiligte: wh-p, Stuttgart (Tragwerksplanung); Kuhn Decker, Sindelfingen (Bauphysik und Brandschutz); EFG Engineering Facility Group, Stuttgart (HLS-Planung); Raible+Partner, Dietzingen (Elektroplanung); Mundsinger + Hans, Ostfildern (Landschaftsarchitektur)
Bauherr/in: Hochbauamt Stuttgart
Standort: Fliegenweg 2/4, 70439 Stuttgart
Fertigstellung: 2023
Bildnachweis: Brigida González, Stuttgart
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