Taupunktmessung
In den Scheibenzwischenräumen von Isolierverglasungen darf
Tauwasser nicht auftreten. Wesentliche Merkmale zur Gewährleistung
der Tauwasserfreiheit im SZR
ist die Verwendung eines bewährten zweistufigen Randverbundsystems
mit dichten Längs- und Eckverbindungen.
In EN 1279-6 ist ein qualitatives Messverfahren zur Überprüfung von Taupunkttemperaturen im Scheibenzwischenraum von Isolierverglasungen geregelt, bei welchem eine Kühlzelle auf der Glasoberfläche aufgesetzt wird. Die Zelle wird mit Kühlflüssigkeit (Ethanol) unter kontinuierlicher Hinzugabe von Trockeneisgranulat herabgekühlt und die Zeit bis zu dem Zeitpunkt gemessen, ab welchem Kondensaterscheinungen an der an den Spiegel grenzenden inneren Glasoberfläche auftritt. Bei der dem Glasaufbau angepassten Abkühlgeschwindigkeit kann der Taupunkt ermittelt werden. Dieser sollte unterhalb von -60 °C liegen.
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