_Licht
Tageslichtautonomie
Die Tageslichtautonomie gibt Auskunft darüber, wie viel Prozent
der täglichen Arbeitszeit durch das vorhandenes Tageslicht
ausreichend beleuchtet wird. Die Arbeitszeit ist dabei festgelegt
auf eine Dauer von 8:00-18:00 Uhr an Werktagen. (Bei einem
Arbeitsplatz im Freien wäre in Europa die Tageslichtautonomie für
circa 95 % der Arbeitszeit gegeben.)
Als Richtwerte sollten eine Nennbeleuchtungsstärke
von 500 Lux
in der Arbeitsebene für Büros und 50 Lux für Verkehrsflächen nicht
unterschritten werden.
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