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Tageslichtautonomie

Die Tageslichtautonomie gibt Auskunft darüber, wie viel Prozent der täglichen Arbeitszeit durch das vorhandenes Tageslicht ausreichend beleuchtet wird. Die Arbeitszeit ist dabei festgelegt auf eine Dauer von 8:00-18:00 Uhr an Werktagen. (Bei einem Arbeitsplatz im Freien wäre in Europa die Tageslichtautonomie für circa 95 % der Arbeitszeit gegeben.)

Als Richtwerte sollten eine Nennbeleuchtungsstärke von 500 Lux in der Arbeitsebene für Büros und 50 Lux für Verkehrsflächen nicht unterschritten werden.

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