_Treppen
Treppenneigung
Aus dem Verhältnis der Tiefe des Auftritts
einer Trittstufe zur Antrittshöhe einer Setzstufe
errechnet sich die Neigung einer Treppe. Angegeben wird sie als
Quotient = Steigungsverhältnis, z.B. 170/290, wobei die erste Zahl
die Steigungshöhe von 170 mm bezeichnet und die zweite die
Auftrittstiefe von 290 mm.
Folgende Anhaltswerte können für Treppenneigungen herangezogen
werden:
- Freitreppen 5° bis 20°
- Öffentliche Treppen 20° bis 30°
- Wohnungs- und Wohnhaustreppen 30° bis 41°
- Keller- und Bodentreppen bis 45°
- Leitertreppen und Raumspartreppen von 45° bis 75°