_Treppen
Treppenneigung
Aus dem Verhältnis der Tiefe des Auftritts
einer Trittstufe zur Antrittshöhe einer Setzstufe errechnet sich
die Neigung einer Treppe. Angegeben wird sie als Quotient =
Steigungsverhältnis,
z.B. 170/290, wobei die erste Zahl die Steigungshöhe von 170 mm
bezeichnet und die zweite die Auftrittstiefe von 290 mm.
Folgende Anhaltswerte können für Treppenneigungen herangezogen
werden:
- Freitreppen 5° bis 20°
- Öffentliche Treppen 20° bis 30°
- Wohnungs- und Wohnhaustreppen 30° bis 41°
- Keller- und Bodentreppen bis 45°
- Leitertreppen und Raumspartreppen von 45° bis 75°
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73084 Salach
www.metallart.com
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