Glossar

Mehr als 4000 Begriffserklärungen

  1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

Treppenneigung

Aus dem Verhältnis der Tiefe des Auftritts einer Trittstufe zur Antrittshöhe einer Setzstufe errechnet sich die Neigung einer Treppe. Angegeben wird sie als Quotient = Steigungsverhältnis, z.B. 170/290, wobei die erste Zahl die Steigungshöhe von 170 mm bezeichnet und die zweite die Auftrittstiefe von 290 mm.

Folgende Anhaltswerte können für Treppenneigungen herangezogen werden:

  • Freitreppen 5° bis 20°
  • Öffentliche Treppen 20° bis 30°
  • Wohnungs- und Wohnhaustreppen 30° bis 41°
  • Keller- und Bodentreppen bis 45°
  • Leitertreppen und Raumspartreppen von 45° bis 75°

Gallerie

Fachwissen zum Thema

Das Steigungsverhältnis einer Treppe wirkt sich darauf aus, wie wir sie benutzen.

Das Steigungsverhältnis einer Treppe wirkt sich darauf aus, wie wir sie benutzen.

Planungsgrundlagen

Steigungsverhältnis

Damit eine Treppe sicher und komfortabel zu begehen ist, muss das Steigungsverhältnis stimmen. Dieses kann nach drei verschiedenen Formeln berechnet werden.

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Treppen sponsored by:
METALLART Treppen GmbH
Hauffstr. 40
73084 Salach
www.metallart.com

Zur Glossar Übersicht

247 Einträge