Teppichfliesen
Unter Teppichfliesen versteht man quadratische Anschnitte eines
textilen Bodenbelages, die in unterschiedlichen Größen angeboten
werden (z.B. 40 x 40 cm, 50 x 50 cm, 1,0 x 1,0 m). Fliesen
können nach allen Herstellungsmethoden (Tuften, Weben, Nadelvlies
etc.) hergestellt werden. Sie unterscheiden sich von Bahnenwaren
üblicherweise durch die Art des Rückens, der sogenannten
Schwerbeschichtung. Als Rückenausrüstungen sind vor allem Beschichtungen
aus Bitumen und PVC
gebräuchlich.
Gegenüber Bahnenwaren bieten die Fliesen flexiblere
Verlegemöglichkeiten beispielsweise in verwinkelten Fluren, aber
auch Austauschmöglichkeit bei Verfleckungen oder Beschädigungen der
Nutzschicht
z.B. durch Brandflecke. Durch Kombination von modulartigen
Musterungen können optische Effekte erzielt werden. Systematische
Änderungen der Verlegerichtung führen zu einem schachbrettartigen
Aussehen.
In Abhängigkeit vom Flächengewicht der Fliesen unterscheidet man
zwischen lose auslegbaren Fliesen (Flächengewicht > 3,5 kg/m²)
und solchen, die zumindest fixiert oder ganzflächig geklebt werden
müssen. Bei der Frage der Verlegung sind in jedem Fall auch die
Raumgrößen zu berücksichtigen. So ist z.B. in lang gestreckten
Fluren auch bei der Verlegung von selbst liegenden Fliesen
zumindest eine teil- oder ganzflächige Fixierung erforderlich. Um
eine Einheitlichkeit des Warenbildes zu gewährleisten, ist bei der
Verlegung in großen Räumen oder Flächen auf Chargengleichheit zu
achten – oftmals erkennbar an entsprechenden Hinweisen auf den
Fliesenrückseiten oder den Verpackungen.
Sowohl an die Abmessungen der Fliesen im Anlieferungszustand als
auch an deren Maßstabilität unter Einfluss verschiedener
Klimabedingungen nach der Verlegung (Temperatur, Luftfeuchte) sind
hohe Anforderungen festgelegt, um Folgeschäden – vor allem
Nahtbildungen - vorzubeugen. Diese Anforderungen sind in den
einschlägigen Normen in Form von maximal zulässigen prozentualen
Abweichungen formuliert. Für lose auslegbare Fliesen ist eine
Abweichung von höchstens 0,2% für Schrumpfen und Ausdehnen
zulässig. Bei Klebefliesen gelten 0,4% für Schrumpfen und 0,2% für
Ausdehnung. Bei Nadelvlies-Fliesen, die für eine Verlegung mittels
Fixierung vorgesehen sind, dürfen 0,2% für Schrumpfen und
Ausdehnung nicht überschritten werden.
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