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Treppenlauf

Nach der Definition der DIN 18065 Gebäudetreppen ist ein Treppenlauf die ununterbrochene Folge von mindestens drei Stufen bzw. Steigungen. Bei weniger als drei Steigungen wird üblicherweise nur von einer Stufenfolge gesprochen. Ist die Verbindung zwischen zwei Geschossen durch ein Podest unterbrochen, wird der Lauf in zwei Läufe unterteilt.

Im Gegensatz dazu definiert die Treppenforschung von Professor Friedrich Mielke den Treppenlauf als eine aus mehreren Treppenarmen bestehende, von Podesten unterbrochene Folge von Stufen.

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Fachwissen zum Thema

Podeste unterteilen Treppen in mehrere Läufe

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Treppenelemente

Treppenlauf

Die DIN 18065 Gebäudetreppen definiert einen Treppenlauf als ununterbrochene Folge von mindestens drei Stufen. Bei weniger als...

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