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Toleranzen

Punktgenaue Maße sind weder bei der Produktion von Baustoffen noch bei der Ausführung von Bauwerken möglich. Aus diesem Grund handelt es sich bei den angegebenen Maßen in Plänen und Zeichnungen um Nennmaße, die eine gewisse Bandbreite an Toleranzen aufweisen dürfen. Diese Bandweite ist notwendig, um die Erstellung eines Bauwerkes unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu ermöglichen.

Allgemeine Toleranzen für das Bauwesen sind in DIN 18202 Toleranzen im Hochbau - Bauwerke aufgeführt. Sollten in den jeweiligen Gewerke-Normen (z.B. DIN 18332 VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Naturwerksteinarbeiten) speziellere Angaben enthalten sein, so haben diese Vorrang vor den Regelungen in DIN 18202.

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