Toleranzen
Punktgenaue Maße sind weder bei der Produktion von Baustoffen
noch bei der Ausführung von Bauwerken möglich. Aus diesem Grund
handelt es sich bei den angegebenen Maßen in Plänen und Zeichnungen
um Nennmaße, die eine gewisse Bandbreite an Toleranzen aufweisen
dürfen. Diese Bandweite ist notwendig, um die Erstellung eines
Bauwerkes unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu
ermöglichen.
Allgemeine Toleranzen für das Bauwesen sind in DIN 18202
Toleranzen im Hochbau - Bauwerke aufgeführt. Sollten in
den jeweiligen Gewerke-Normen (z.B. DIN 18332 VOB Vergabe-
und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C:
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen
(ATV) - Naturwerksteinarbeiten) speziellere Angaben
enthalten sein, so haben diese Vorrang vor den Regelungen in DIN
18202.
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