Treppeneignung
Der Begriff Treppeneignung bezieht sich nur auf textile
Bodenbeläge. Er besagt, dass sich ein Bodenbelag für Treppen, die
einen hohen Gehkomfort benötigen, Sicherheit bieten und
schallgedämmt sein sollen, eignet. Die Treppeneignung ist sowohl im
Wohn- als auch im Arbeitsbereich möglich. Für die Bezeichnung
werden spezielle Eigenschaften vom Teppich
gefordert.
Die Eignung für diesen Verwendungszweck wird mit einer
Verschleißprüfung, dem sogenannten Tretradtest
nach EN 1963 Prüfung B festgestellt. Erfüllt der Belag die
Anforderungen, wird er mit dem Symbol „treppengeeignet“
gekennzeichnet.
Bei Tufting-Teppichböden
müssen die Stücke für Tritt- und Querstufe immer aus der
Querrichtung der Bahn ausgeschnitten werden. Außerdem muss die
Florrichtung beim Verlegen treppenabwärts zeigen.
Fachwissen zum Thema
Baunetz Wissen Boden sponsored by:
Object Carpet GmbH
Marie-Curie-Straße 3
73770 Denkendorf
Telefon: +49 711 3402-0
www.object-carpet.com