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Treppeneignung

Der Begriff Treppeneignung bezieht sich nur auf textile Bodenbeläge. Er besagt, dass sich ein Bodenbelag für Treppen, die einen hohen Gehkomfort benötigen, Sicherheit bieten und schallgedämmt sein sollen, eignet. Die Treppeneignung ist sowohl im Wohn- als auch im Arbeitsbereich möglich. Für die Bezeichnung werden spezielle Eigenschaften vom Teppich gefordert.

Die Eignung für diesen Verwendungszweck wird mit einer Verschleißprüfung, dem sogenannten Tretradtest nach EN 1963 Prüfung B festgestellt. Erfüllt der Belag die Anforderungen, wird er mit dem Symbol „treppengeeignet“ gekennzeichnet.

Bei Tufting-Teppichböden müssen die Stücke für Tritt- und Querstufe immer aus der Querrichtung der Bahn ausgeschnitten werden. Außerdem muss die Florrichtung beim Verlegen treppenabwärts zeigen.

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Fachwissen zum Thema

Piktogramme für Stuhlrolleneignung, Treppeneignung und Schnittkantenfestigkeit (Bahnenware und Fliesen)

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Textile Bodenbeläge

Zusatzeignungen von textilen Belägen

Neben der grundsätzlichen Einstufung textiler Bodenbeläge in Beanspruchungs- und Komfortklassen, müssen die Zusatzeignungen...

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