Treppenhaus/Treppenraum
Der allseits durch Wände und Decken geschlossene Raum, in dem
sich mehrere Treppenläufe
als Zugang zu übereinanderliegenden Geschossen befinden, wird als
Treppenhaus bezeichnet.
Nach den Forderungen der Landesbauordnungen darf dieser Raum nur
zur Aufnahme der Treppen dienen und muss von anderen Räumen durch
den Brandschutzanforderungen entsprechende Wände, Decken und
Öffnungen abgetrennt sein. Insbesondere das Kellergeschoss ist
davon abzutrennen.
Zwingend erforderlich werden diese abgeschlossenen Räume für
notwendige Treppen, insbesondere als Haupt-Fluchtwege in
Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen, darüber hinaus in
allen Verwaltungs -und Sonderbauten sowie allen öffentlichen
Gebäuden.
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