Treppenhaus/Treppenraum
Der allseits durch Wände und Decken geschlossene Raum, in dem sich mehrere Treppenläufe als Zugang zu übereinanderliegenden Geschossen befinden, wird als Treppenhaus bezeichnet.
Nach den Forderungen der Landesbauordnungen darf dieser Raum nur zur Aufnahme der Treppen dienen und muss von anderen Räumen durch den Brandschutzanforderungen entsprechende Wände, Decken und Öffnungen abgetrennt sein. Insbesondere das Kellergeschoss ist davon abzutrennen.
Zwingend erforderlich werden diese abgeschlossenen Räume für notwendige Treppen, insbesondere als Haupt-Fluchtwege in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen, darüber hinaus in allen Verwaltungs -und Sonderbauten sowie allen öffentlichen Gebäuden.
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