Treppeneignung
Der Begriff Treppeneignung bezieht sich auf textile
Bodenbeläge. Für die Bezeichnung werden spezielle Eigenschaften vom
Teppich gefordert. Er besagt, dass sich ein Bodenbelag für Treppen
eignet, die einen hohen Gehkomfort benötigen, Sicherheit bieten und
schallgedämmt sein sollen. Die Treppeneignung ist sowohl im Wohn-
als auch im Objektbereich möglich.
Die Eignung für diesen Verwendungszweck wird mit einer
Verschleißprüfung, dem sogenannten Tretradtest nach DIN EN 1963
Textile Bodenbeläge - Prüfungen mit dem Tretradgerät System
Lisson festgestellt. Erfüllt der Belag die Anforderungen, wird
er mit dem Symbol „treppengeeignet“ (siehe Abb. 1 Teppichboden mit
Treppeneignung im Objektbereich, Abb. 2 für den privaten Bereich)
gekennzeichnet.
Bei Tufting-Teppichböden müssen die Stücke für Tritt- und Querstufe
immer aus der Querrichtung der Bahn ausgeschnitten werden. Außerdem
muss die Florrichtung beim Verlegen treppenabwärts zeigen.
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