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Treppeneignung

Der Begriff Treppeneignung bezieht sich auf textile Bodenbeläge. Für die Bezeichnung werden spezielle Eigenschaften vom Teppich gefordert. Er besagt, dass sich ein Bodenbelag für Treppen eignet, die einen hohen Gehkomfort benötigen, Sicherheit bieten und schallgedämmt sein sollen. Die Treppeneignung ist sowohl im Wohn- als auch im Objektbereich möglich.

Die Eignung für diesen Verwendungszweck wird mit einer Verschleißprüfung, dem sogenannten Tretradtest nach DIN EN 1963 Textile Bodenbeläge - Prüfungen mit dem Tretradgerät System Lisson festgestellt. Erfüllt der Belag die Anforderungen, wird er mit dem Symbol „treppengeeignet“ (siehe Abb. 1 Teppichboden mit Treppeneignung im Objektbereich, Abb. 2 für den privaten Bereich) gekennzeichnet.

Bei Tufting-Teppichböden müssen die Stücke für Tritt- und Querstufe immer aus der Querrichtung der Bahn ausgeschnitten werden. Außerdem muss die Florrichtung beim Verlegen treppenabwärts zeigen.

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