Trinkwasseranalyse
Das Trinkwasser ist eines der am besten kontrollierten
Lebensmittel. Regelmäßig durchgeführte amtliche Trinkwasseranalysen
bestätigen seine Qualität. Die Überwachung des Trinkwassers ist
durch die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) geregelt, mit der
die Europäische Richtlinie über die Qualität von Wasser für den
menschlichen Gebrauch vom 3.11.1998 (98/83/EG) in nationales Recht
umgesetzt wurde. Die Verordnung regelt eindeutig, wie oft und auf
welche Weise die Wasserwerke ihr Trinkwasser untersuchen müssen und
legt fest, was und wie die Gesundheitsämter überwachen und
kontrollieren.
Wasser beinhaltet oft Hunderte von unterschiedlichen Stoffen. Nicht
alle sind gesundheitlich unbedenklich. Insbesondere Schwermetalle
und Bakterien stellen eine gesundheitliche Gefahrenquelle dar.
Durch Trinkwasseranalysen lässt sich feststellen, ob das Wasser
einwandfrei oder verunreinigt ist. Eine chemische Analyse testet
auf Schwermetalle und Mineralstoffe, eine mikrobiologische auf
bakterielle Krankheitserreger. Darüber hinaus wird die Wasserhärte
bestimmt. Trinkwasser muss farb- und geruchlos sein, darf weder
Krankheitserreger noch gesundheitsschädliche Konzentrationen
chemischer oder radioaktiver Stoffe enthalten und muss
geschmacklich einwandfrei sein. Täglich werden Analysen nach
neuesten Methoden durchgeführt. Messpunkte sind beispielsweise an
Brunnen, im Wasserwerk oder im Trinkwassernetz angebracht. Die
heutige Labortechnik ermöglicht es den Wasserchemikern, selbst
geringste Spuren eines Stoffes nachzuweisen.