Pentachlorphenol

Pentachlorphenol (PCP) gehört zur Gruppe der chlorierten Kohlenwasserstoffe und wird im Holzschutz eingesetzt. PCP ist ein starkes Gift für alle Lebewesen und führt bei Menschen mit langanhaltende Belastungen zu Haut- und Lebererkrankungen und zu Störungen des Immunsystems. Betroffene klagen über Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schlafstörungen. 1989 erließ die Bundesregierung die Pentachlorphenol-Verbotsverordnung. Seitdem ist die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PCP und PCP-haltigen Erzeugnissen, die mehr als 5mg/kg PCP enthalten, verboten.

Bei Teppichböden garantiert die CE-Kennzeichnung und das von der Gemeinschaft umweltfreundlicher Teppichboden e.V. (GUT) vergebene Gut-Signet, das bei der Produktion der Teppichböden keine gesundheits- oder umweltbelastenden Schadstoffe wie Asbest, FCKW, Formaldehyd, Pentachlorphenol, Vinylchlorid oder gesundheitsgefährdende Pestizide eingesetzt werden. Die Vergabe des Signets ist an den völligen Verzicht von PCP gebunden und gewährleistet somit unbelastete Teppichböden.

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Anforderungen nach der Bauproduktenverordnung (BauPVO)

Qualitätssicherung

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