Treppenlauf
Die DIN 18065 Gebäudetreppen definiert einen Treppenlauf als ununterbrochene Folge von mindestens drei Stufen. Bei weniger als drei Stufen/Steigungen wird üblicherweise von einer Stufenfolge und nicht von einem Lauf gesprochen. Ein Treppenlauf beginnt mit der Antrittstufe und endet mit der Austrittstufe. Sogenannte mehrläufige Treppen besitzen jeweils mehrere, meist gegenläufige Treppenläufe, die gleiche Ebenen oder Podeste miteinander verbinden. Podeste unterteilen Treppen in mehrere Läufe und sind nach 18 Stufen erforderlich.
Gallerie
Für notwendige Treppen in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen schreibt die DIN 18065 eine nutzbare Mindestlaufbreite von 80 cm vor, für sonstige Gebäude 100 cm. Sie legt außerdem ein bestimmtes Spektrum von zulässigen Neigungen fest.
Treppenläufe bestehen aus der Tragkonstruktion und den Stufen.
Als tragende Bauteile dienen unter anderem Wangen, Holme, Spindeln
oder die an die Treppe angrenzenden Wände. Die Stufen können
beispielsweise aus Holz, Natur-, Kunst- oder Betonwerkstein,
Betonfertigteilen, Ziegeln, Glas oder Lochblech bestehen. Bei
Treppenläufen in Betonfertigteilbauweise, aus Ortbeton oder bei
gefalteten Stahltreppen bilden Stufen und Unterkonstruktion eine
Einheit.
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