Zusatzeignungen von textilen Belägen
Neben der grundsätzlichen Einstufung textiler Bodenbeläge in Beanspruchungs- und Komfortklassen, müssen die Zusatzeignungen beachtet werden. Im Objektbereich werden fünf Zusatzeignungen vergeben: Stuhlrolle, Treppe, Antistatik, Fußbodenheizung und Schnittkantenfestigkeit.
Gallerie
Stuhlrolleneignung
Die Stuhlrolleneignung eines textilen Bodenbelages bezieht sich
ausschließlich auf Bürostühle mit entsprechenden Rollen. Ob ein
Bodenbelag generell für Büroräume geeignet ist, zeigt sich durch
eine Prüfung der Stuhlrolleneignung. Dabei wird über einen kurzen
und längeren Zeitraum ermittelt, wie stark sich der Belag unter
dauerhafter und unregelmäßiger Belastung durch Rollen verändert. Je
nach Veränderung des Aussehens erfolgt die Einordnung des
Materials, d.h. ob es sich als Belag für eine dauernde oder nur für
eine gelegentliche Büronutzung eignet. Diese Eignung wird im Siegel
der ETG (Europäische Teppichgemeinschaft) ausgewiesen.
Bei der Stuhlrolleneignung wird in zwei Klassen unterteilt und zwar in Beläge mit uneingeschränkter Eignung und solchen mit eingeschränkter - erkennbar am Häuschen im Symbol. Erstere können bedenkenlos in Großraumbüros installiert werden, wenn die Beanspruchungsklasse das zulässt, letztere sind eher für das gelegentlich benutzte private Arbeitszimmer gedacht.
Treppeneignung
Ähnlich wie bei der Stuhlrolleneignung verhält es sich mit der
Treppe. Auch hier wird zwischen Treppen in Privatwohnungen, die
weniger frequentiert sind und solchen beispielsweise in Hotels
unterschieden.
Antistatisches (elektrisches) Verhalten
Als antistatisch gelten Bodenbeläge, die bei einer begehenden
Person bei 25% relativer Feuchte und 23°C eine Personenaufladung ≤
2 kV hervorrufen. Bei diesen Bodenbelägen besteht die Sicherheit,
dass auch in kalten, trockenen Wintermonaten an geprüften
EDV-Geräten keine Betriebsstörungen hervorgerufen werden. Werden
weitergehende Forderungen bezüglich der Ableitfähigkeit von Bodenbelägen erhoben, so
müssen entsprechende Widerstandsmessungen vorgenommen werden.
Textile Bodenbeläge gelten als elektrostatisch ableitfähig, wenn der Durchgangswiderstand bzw. der Oberflächenwiderstand ≤ 109Ω (ISO 10965) ist. Als elektrisch leitfähig gelten textile Bodenbeläge, wenn der Durchgangswiderstand ≤ 106Ω (ISO 10965) beträgt. Ableitfähige Textilbeläge müssen ab einer Raumgröße von ca. 8 – 10 m² nicht leitfähig geklebt werden oder durch weitere geeignete Maßnahmen, leitfähig gemacht werden. In aller Regel ist die Leitfähigkeit bereits im Belag enthalten. Eine Besonderheit stellen Teppichfliesen dar, bei denen es notwendig sein kann, dass der Untergrund leitfähig gemacht werden muss. Hier sind die Vorgaben und Empfehlungen der jeweiligen Herstellerfirma zu beachten.
Fußbodenheizungseignung
Für eine Verlegung auf Fußbodenheizung sollte der
Wärmedurchlasswiderstand (WDW) eines textilen Bodenbelags kleiner
gleich 0,17 m²K/W bei 10°C sein. Zudem muss der Bodenbelag
antistatisch und resistent gegen thermische Alterung sein. Zudem
ist die thermische Alterung von Bedeutung, die durch eine
Fußbodenheizung hervorgerufen werden kann. In einem Schnelltest (3
Wochen bei 70°C) wird beurteilt, ob sich unter dem Einfluss der
konstanten Wärmeeinwirkung das Polmaterial verfärbt (vergilbt)
und/oder die Rückenkonstruktion beschädigt wird.
Teppichböden, die für die Verlegung in Räumen mit Fußbodenheizung geeignet sind, sind nach EN 12667 bzw. ISO 8302 geprüft und im Rahmen der Kennzeichnung im Qualitätszertifikat des Carpet-Quality-Club mit dem in Bild 3 dargestellten Symbol gekennzeichnet.
Schnittkantenfestigkeit
Erst bei der letzten Überarbeitung der Normenwerke wurde eine neue
Zusatzeignung kreiert: die Schnittkantenfestigkeit. Hiermit werden
Produkte ausgelobt, die besonders schnittkantenfest und somit
einfacher zu verarbeiten sind.
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