Definition und Verwendung von Gerüsten
Gerüste sind temporär genutzte, vorübergehend errichtete Baukonstruktionen veränderlicher Länge, Breite und Höhe. Sie werden an der Verwendungsstelle aus Gerüstbauteilen zu Arbeitsplattformen, Traggerüsten für Montage- oder Schalungsarbeiten, zu Schutzgerüsten oder Zugängen zusammengesetzt, ihrer Bestimmung entsprechend verwendet und wieder zerlegt. Ursprünglich aus Holz und Seilen gefertigt, bestimmen heute Systemgerüste aus vorgefertigten metallischen Bauteilen den Gerüstbau.
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Länderspezifische Normen und Gesetze regulieren die Anforderungen an Gerüste je nach Anwendungsbereich in Bezug auf den Auf-, Um- und Abbau sowie bezüglich der sicheren Verwendung. Aufgrund der hohen Unfallgefahr unterliegen der Auf- und Abbau und die sichere Ausführung von Gerüsten strengen gesetzlichen Bestimmungen.
Die Normen unterteilen Gerüste nach ihrer Verwendungsart, der Art der Gerüstausbildung und nach ihrer Bauart. Die Verwendungsart beschreibt die zu erfüllende Grundfunktion, d.h. ob das Gerüst Arbeits-, Schutz- oder Tragzwecken dienen soll.
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Verwendungsart:
- Arbeitsgerüst (Bewehrungsgerüst,
Gerüstsonderkonstruktionen)
- Traggerüst zum Abtrag von Flächen- oder Punktlasten aus
Bauwerken und Bauteilen
- Schutzgerüst (Fanggerüst, Dachfanggerüst, Schutzdach, Arbeitsgerüst mit Bekleidung)
Weitere Funktionen und Verwendungsarten:
- Transport- und Lagerflächen für Material und Werkzeug
- Absturzsicherungen, Schutz vor herabfallenden Gegenständen oder Schutz vor Witterung
- vertikale und horizontale Erschließung von Bauwerken und Gebäuden
Art der Ausbildung:
- Fassadengerüst
- Raumgerüst
- Fahrgerüst
Bauart nach Tragsystem:
- Standgerüst
- Hängegerüst
- Konsolgerüst
Bauart nach Ausführung:
- Stahlrohr-Kupplung
- Leitergerüst
- Rahmengerüst
- Modulsystem