DIN EN 1125 Panikverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange
Hauptzweck der DIN EN 1125 Schlösser und Baubeschläge - Paniktürverschlüsse mit horizontaler Betätigungsstange für Türen in Rettungswegen - Anforderungen und Prüfverfahren ist die Überprüfung der Produkte hinsichtlich ihrer Gebrauchstauglichkeit, um ein sicheres Entkommen durch eine Fluchttür mit nur geringer Anstrengung und ohne vorherige Kenntnis des Benutzers über die Betätigung des Panikverschlusses zu gewährleisten. Bei der Prüfung eines horizontalen Panikverschlusses nach DIN EN 1125 wird dem leichten Öffnen einer Tür durch Kinder oder ältere Menschen große Bedeutung gewidmet. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die harmonisierte Fassung von DIN EN 1125 aus 2008.
Im Anwendungsfall der DIN EN 1125 wird die Entstehung einer Paniksituation als wahrscheinlich angesehen. Falls im Gebäude nicht mit der Entstehung einer Paniksituation zu rechnen ist, wird auf die DIN EN 179 Schlösser und Baubeschläge - Notausgangsverschlüsse mit Drücker oder Stoßplatte für Türen in Rettungswegen - Anforderungen und Prüfverfahren verwiesen. Der Unterschied zwischen den beiden relevanten Normen liegt also in der Wahrscheinlichkeit, mit der eine Panik ausbrechen kann. Diese gilt dann als unwahrscheinlich, wenn die Nutzung des Gebäudes durch Fremde, ortsunkundige Personen ausgeschlossen ist. Demnach müssen In allen nichtöffentlichen Gebäuden - Wohnungen, Büros ohne Publikumsverkehr, nichtöffentliche Flächen von z.B. Flughäfen) die Anforderungen der DIN EN 179 angewendet werden. In allen öffentlichen Gebäuden - Bahnhöfe, Behörden, Kinos etc. - gilt die Norm mit den höheren Anforderungen, die DIN EN 1125.
Gemäß dem Anwendungsbereich können sowohl Produkte mit horizontaler Griffstange als auch Produkte mit vertikaler Griffstange beurteilt werden. Geprüft werden Eigenschaften wie die Gebrauchstauglichkeit, die Dauerfunktionstüchtigkeit, die Ermittlung der Freigabekräfte, der Korrosionsschutz usw. Die Klassifizierung bzw. die erreichten Eigenschaften werden durch einen 10-stelligen Klassifizierungsschlüssel ausgedrückt. Im Einzelnen verbergen sich hinter den Stellen folgende Eigenschaften:
- 1 Stelle: Nutzungskategorie (1 Klasse)
- 2. Stelle: Dauerfunktionstüchtigkeit (2 Klassen möglich)
- 3. Stelle: Masse der Prüftüre (3 Klassen möglich)
- 4. Stelle: Eignung für die Verwendung an Feuer-/Rauchschutztüren (3 Klassen möglich)
- 5. Stelle: Sicherheit - Personenschutz (1 Klasse möglich)
- 6. Stelle: Korrosionsbeständigkeit (2 Klassen möglich)
- 7. Stelle: Sicherheit - Einbruchschutz (1 Klasse möglich)
- 8. Stelle: Überstand der Betätigungsstange (2 Klassen möglich)
- 9. Stelle: Betätigungsart der Betätigungsstange (2 Klassen möglich)
- 10. Stelle: Anwendungsbereich der Türe (3 Klassen möglich)
- Klasse 3: Hohe Nutzungshäufigkeit
- Klasse 6: 100.000 Prüfzyklen
- Klasse 7: 200.000 Prüfzyklen
- Klasse 5: bis zu 100 kg
- Klasse 6: bis zu 200 kg
- Klasse 7: über 200 kg
- Klasse 0: Nicht zulässig für Feuer-/Rauchschutztüren
- Klasse A: geeignet für die Verwendung an Rauchschutztüren
- Klasse B: Geeignet für Feuer- und Rauchschutztüren
- Erfüllt eine kritische Sicherheitsfunktion (Höchste Klasse)
- Klasse 3: Hohe Korrosionsbeständigkeit (96 h)
- Klasse 4: Sehr hohe Korrosionsbeständigkeit (240 h)
- Klasse 2: Zuhaltungen von Kräften bis zu 1.000 N
- Klasse 1: Überstand bis zu 150 mm (Hochüberstand)
- Klasse 2: Überstand bis zu 100 mm (Normalüberstand)
- Typ A: Panikverschluss mit Griffstangen-Betätigung
- Typ B: Panikverschluss mit Druckstangen-Betätigung
sind Gebäude oder Gebäudeteile, die einem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen, z.B. Verwaltungsgebäude, Hotels, Sportstätten, Krankenhäuser, Einkaufszentren, Flughäfen und Kinos.
Gemäß Anhang ZA.2 aus DIN EN 1125:2008 sind Panikverschlüsse für Feuer-/ und Rauchschutztüren und Türen an Rettungswegen mit dem CE-Kennzeichen zu kennzeichnen.
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