_Beschläge
Anforderungen an Torbeschläge
Gallerie
Torbeschläge erlauben die Bewegung des Flügels und damit ein Öffnen und Schließen des Tores. Folgende Anforderungen gelten bei allen Beschlägen zum Verschließen und Versperren von Toren:
- Die Flügel sollten in geschlossenem Zustand nicht ausgehängt werden können und
- geöffnete Flügel sind gegen unbeabsichtigtes Zufallen zu sichern.
Daraus folgt für die Bauart und Gestaltung einzelner
Beschlagelemente, dass das Schloss der Größe und dem Gewicht des
Tores entsprechen muss, außerdem muss es in einen Schlosskasten der
im Flügelprofil ist, eingelassen sein. Bei Schiebetoren ist eine
hebende Falle
zu verwenden. Bei Drehtoren muss eine Feststelleinrichtung für
jeden Öffnungszustand vorhanden sein, meist ist das ein Grendelriegel.
Die Beschläge müssen auch an den Grenzen der Gebrauchstauglichkeit
ihre Funktion behalten, z.B. wenn sich ein Flügel infolge von
Winddruck oder -sog um das zulässige Maß durchbiegt, muss die Falle
den Flügel noch ausreichend verschließen.