Treppenneigung

Aus dem Verhältnis der Tiefe des Auftritts einer Trittstufe zur Antrittshöhe einer Setzstufe errechnet sich die Neigung einer Treppe. Angegeben wird sie als Quotient = Steigungsverhältnis, z.B. 170/290, wobei die erste Zahl die Steigungshöhe von 170 mm bezeichnet und die zweite die Auftrittstiefe von 290 mm.

Folgende Anhaltswerte können für Treppenneigungen herangezogen werden:

  • Freitreppen 5° bis 20°
  • Öffentliche Treppen 20° bis 30°
  • Wohnungs- und Wohnhaustreppen 30° bis 41°
  • Keller- und Bodentreppen bis 45°
  • Leitertreppen und Raumspartreppen von 45° bis 75°

Fachwissen zum Thema

Steigungsverhältnis

Planungsgrundlagen

Steigungsverhältnis

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Treppen sponsored by:
MetallArt Treppen GmbH
Hauffstr. 40
73084 Salach
Tel.: +49 7162 93200-0
www.metallart-treppen.de