Panikbeschläge

Unter diesem Begriff versteht man einen Türbeschlag aus Schloss, Zylinder und Griff, der in Flucht- bzw. Brandschutztüren zum Einsatz kommt, um insbesondere im Brandfall oder einer ähnlichen, möglicherweise Panik auslösenden Gefahr durch einfache Betätigung – wie z. B. Druck auf eine horizontale Stange – eine geschlossene Tür in Fluchtrichtung zu öffnen.

Die Norm EN 1125-1 regelt europaweit Anforderungen an Panikbeschläge. Paniktüren benötigen darüber hinaus eine bauaufsichtliche Zulassung.

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