Panikbeschläge

Unter diesem Begriff versteht man einen Türbeschlag aus Schloss, Zylinder und Griff, der in Flucht- bzw. Brandschutztüren zum Einsatz kommt, um insbesondere im Brandfall oder einer ähnlichen, möglicherweise Panik auslösenden Gefahr durch einfache Betätigung – wie z. B. Druck auf eine horizontale Stange – eine geschlossene Tür in Fluchtrichtung zu öffnen.

Die Norm EN 1125-1 regelt europaweit Anforderungen an Panikbeschläge. Paniktüren benötigen darüber hinaus eine bauaufsichtliche Zulassung.

Fachwissen zum Thema

Türen lassen sich sinnvollerweise nach funktionalen und bauphysikalischen Anforderungen unterscheiden.

Türen lassen sich sinnvollerweise nach funktionalen und bauphysikalischen Anforderungen unterscheiden.

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