Außen- und Innentüren
Im herkömmlichen Sinn werden unter Außentüren Bauteile in einer Fassade verstanden, und Innentüren befinden sich im Inneren eines Gebäudes. Beispiele für Außentüren sind Hauseingangstüren, Terrassentüren, Notausgangstüren.
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Beispiele für Innentüren sind Zimmertüren, Windfangtüren, Flurtüren. Diese Unterscheidung ist jedoch bei näherer Betrachtung sehr grob und verkennt das oft komplexe Gefüge eines Gebäudes aus Außen-, Innenräumen und zahlreichen Zwischenzonen.
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Sinnvoller ist eine Unterscheidung nach den funktionalen und bauphysikalischen Anforderungen, die an die jeweilige Tür gestellt werden:
- Schutz gegen Witterung (Niederschläge, Schnee, Hagel, Wind) =
Außentür
- Wärmeschutz, d.h. Trennung von beheizten gegen unbeheizte Räume
= Außentür
- erhöhte Anforderung an Widerstandsfähigkeit bei mechanischer
Beanspruchung = Außentür
- Schutz bzw. Widerstand gegen Einbruch = Außentür
- Schallschutz = je nach weiteren Anforderungen Außentür oder
Innentür, z.B. bei Konferenzräumen oder in Krankenhäusern
- nicht erfasst in dieser Übersichtsliste sind zahlreiche Sonderfälle, z.B. Brandschutztüren, Strahlenschutztüren, Sicherheitskontrolltüren.
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