Nennbeleuchtungsstärke
Die Nennbeleuchtungsstärke eines Raumes wird bestimmt von der
speziell in diesem Raum zu leistenden Sehaufgabe. Sie bezieht sich
im Allgemeinen auf die horizontale Arbeitsfläche in 0,85 m Höhe
über Fußboden. Alle gesetzlichen Vorschriften, z.B. über die
Beleuchtung von Arbeitsplätzen oder anderen Aufenthaltsorten,
beziehen sich im Wesentlichen auf sie. Die einzuhaltenden
Nennbeleuchtungsstärken (En) werden in lux (lx) gemessen und sind
in der DIN 5035, in der EN 12464 sowie in den
Arbeitsstättenrichtlinien festgehalten. Sie unterscheiden sich je
nach Nutzung des Gebäudes.
Für Büroarbeitsplätze werden, je nach Art der Arbeit und Art des
Büroraums (Gruppen- oder Einzelbüro), zwischen 300 lx (einfache
Arbeiten), 500 lx (allgemeine Arbeiten, EDV) und 1.000 lx
(Zeichenbüros) auf der Arbeitsfläche empfohlen.
Zu berücksichtigen ist eine durch Alterung und Verschmutzung sich
verringernde Beleuchtungsstärke.
Nennbeleuchtungsstärken sollten deshalb mit einem Planungsfaktor ≥
1,25 multipliziert werden.