Anwendung der DIN 18008 - Bemessungs- und Konstruktionsregeln (TR 2)
Technische Richtlinie des Glaserhandwerks
Für den Einbau von Verglasungen in Fassaden oder Dachkonstruktionen ist im Rahmen der nationalen Anwendung ein statischer Nachweis und eine konstruktive Ausbildung auf Grundlage der Normenreihe DIN 18008 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln erforderlich. Seit Oktober 2015 ist die DIN 18008 als Technische Baubestimmung bundesweit eingeführt. Auf Grundlage dieser Normen-Reihe beschreibt die Technische Richtlinie TR 2 die allgemeinen Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Bauprodukte aus Glas und bietet somit einen detaillierten Überblick über alle relevanten Faktoren, die bei der Glasdimensionierung zu berücksichtigen sind.
Gallerie
In der mittlerweile 2. Auflage (2021) der TR 2 wurde die Novellierung der Normenteile DIN 18008-1 und DIN 18008-2 (Ausgabedatum: Mai 2020) berücksichtigt. Die Teile 1-5 der Normenreihe DIN 18008 werden In der Technischen Richtlinie in ihren entsprechenden Abschnitten kommentiert und erläutert.
Aus dem Inhalt:
- Glasarten und Nennglasdicke
- Scheibengrößen
- Lagerungsarten
- Produktionsortshöhen und Geländekategorien
- Klima-, Wind- und Schneelastzonen
- Absturzsicherungen
- Resttragfähigkeit
- Grenzzustände der Tragfähigkeit und Gebrauchstauglichkeit
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