Verkehrssicherheit mit Glas (TR 8)
Technische Richtlinien des Glaserhandwerks
Entscheidend für die Auswahl und Bemessung von
Glaserzeugnissen sind die gesetzlichen Vorgaben, die in den
Bauordnungen der Länder und/oder der Liste der technischen
Baubestimmungen festgelegt sind. Für den Werkstoff Glas ist dies im
Wesentlichen die Normenreihe der DIN 18008 Glas im Bauwesen,
die beachtet und eingehalten werden muss. Sie gilt für jedes
Gebäude, egal ob öffentlich, gewerblich oder privat genutzt. In
öffentlichen, öffentlich zugänglichen und gewerblich genutzten
Gebäuden sind darüber hinaus eine Vielzahl von Vorschriften,
Verordnungen und Sicherheitsregeln zu berücksichtigen. Die
wichtigsten hat der Bundesinnungsverband des Glaserhandwerks
zusammengestellt und als Technische Richtlinie TR 8 unter
dem Titel Verkehrssicherheit mit Glas herausgegeben.
Gallerie
Nach einer allgemeinen Einführung werden zunächst die verschiedenen rechtlichen Vorgaben aufgeführt. Es folgen Erläuterungen zu den Anforderungen, die beim Einsatz von Glas in den unterschiedlichen Verkehrsbereichen zu erfüllen sind, unter anderem in Schulen und Banken, in Sporthallen und Schwimmbädern. Anschließend werden typische Glaserzeugnisse und ihre Sicherheitseigenschaften beschrieben. Der letzte Teil ist spezielleren Anwendungen gewidmet. Es geht beispielsweise um abschirmende Maßnahmen für nicht bruchsichere Glaserzeugnisse, um den Schutz vor Quetschstellen oder um Reparaturverglasungen.
Insgesamt bietet die Richtlinie viele nützliche Informationen und ist insbesondere für die Planung von Verglasungen in Bereichen mit erhöhten Anforderungen an die Verkehrssicherheit hilfreich. Sie ist 2013 in der 3. Auflage bei der Verlagsanstalt Handwerk erschienen, umfasst 100 Seiten und ist zum Preis von 28,80 EUR über den Buchshop des Verlags erhältlich (siehe Surftipps).
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