Bemessung von Horizontalverglasungen
Horizontalverglasungen, die keine besonderen absturzsichernden beziehungsweise durchsturzsichernden Funktionen übernehmen, sind gemäß DIN 18008-2 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Linienförmig gelagerte Verglasungen, für planmäßige Lasten wie beispielsweise aus Wind, Schnee und Eigengewicht sowie bei Isolierverglasungen aus klimatischen Einwirkungen zu bemessen. Außerdem ist die untere Scheibe einer Horizontalverglasung aus Isolierglas auch für den Fall des Versagens der oberen Scheiben mit deren Eigengewicht im Rahmen einer außergewöhnlichen Bemessungssituation nachzuweisen. Es sind die statischen Untersuchungen entsprechend DIN 18008-1 Begriffe und allgemeine Grundlagen zu führen.
Gallerie
Für Horizontalverglasungen gelten im Wesentlichen folgende
zusätzlichen konstruktiven Anforderungen:
- Für Einfachverglasungen sowie für die untere Scheibe von Isolierverglasungen darf zum Schutz der Verkehrsflächen nur Verbundsicherheitsglas aus Floatglas oder aus teilvorgespanntem Glas beziehungsweise Drahtglas verwendet werden.
- Verglasungen aus Verbundsicherheitsglas mit einer Stützweite von mehr als 1,20 Metern sind allseitig zu lagern.
- Die Nenndicke der Zwischenfolie von Verbundsicherheitsglas muss mindestens 0,76 Millimeter betragen. Sofern die Verglasung allseitig gelagert ist und die maximale Stützweite in Haupttragrichtung 0,8 Meter nicht überschreitet, kann auch eine Zwischenfolie mit einer Nenndicke von 0,38 Millimetern verwendet werden.
- Die Verwendung von Drahtglas ist nur bis zu einer maximalen Stützweite in Haupttragrichtung von 0,7 Metern zulässig. Hierbei muss der Glaseinstand mindestens 15 Millimeter betragen.
- Der freie Rand von Verbundsicherheitsglas darf sowohl parallel
als auch senkrecht zur Lagerung maximal 30 Prozent der
Auflagerlänge, höchstens jedoch 300 Millimeter über den von den
linienförmigen Lagern aufgespannten Bereich auskragen.
Werden Horizontalverglasungen zeitweise zu Reinigungszwecken betreten, so ist nach DIN 4426 Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege üblicherweise zusätzlich ein Lastfall mit einer Einzellast von 1,5 kN bei einer Aufstandsfläche von 100 mm x 100 mm in ungünstigster Laststellung zu berücksichtigen. Die Verglasungen dürfen hierbei nur von besonders geschultem Personal betreten werden. Zusätzlich sind die experimentellen Nachweise gemäß dem Merkblatt der Berufsgenossenschaften GS-BAU-18 Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit oder Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- oder Instandhaltungsarbeiten zu führen. Entsprechende Regelungen sollen zukünftig durch DIN 18008-6 Zusatzanforderungen an zu Instandhaltungsmaßnahmen betretbare Verglasungen und an durchsturzsichere Verglasungen abgelöst werden, welche aktuell als Entwurf vorliegt.
Werden Horizontalverglasungen planmäßig als Verkehrsfläche genutzt, also durch Personenverkehr begangen, sind weiterführende Regelungen entsprechend DIN 18008-5 Zusatzanforderungen an begehbare Verglasungen zu beachten. Im Wesentlichen sind hierbei erhöhte lotrechte Nutzlasten von 5 kN/m² zu berücksichtigen. Begehbare Verglasungen müssen aus Verbundsicherheitsglas mit mindestens drei Lagen Glas aufgebaut sein. Dabei darf die obere Scheibe nicht zum Nachweis der Tragfähigkeit herangezogen werden, da sie als Verschleißschicht betrachtet wird.
Fachwissen zum Thema
BauNetz Wissen Glas sponsored by:
Saint-Gobain Glass Deutschland