Fenster mit Öffnungsbegrenzung
ift-Richtlinie FE-18/1
Öffnungsbegrenzer werden als Komfortbauteile für öffenbare
Fensterkonstruktionen angeboten, erfüllen dabei jedoch oft auch
eine Schutzfunktion – darunter die Begrenzung des Öffnungswegs, die
Vermeidung von Anprallen an benachbarte Bauteile und die
Absturzsicherung. Das Bauteil allein kann diese Schutzfunktionen
jedoch nicht vollständig gewährleisten, sondern trägt als Teil
eines Gesamtsystems zur Erreichung der Schutzziele bei. Daher
unterscheiden sich die Anforderungen an die gesamten Bauelemente
und ihre Befestigungen je nach Anwendung.
Gallerie
In der ift-Richtlinie FE-18/1: Fenster mit
Öffnungsbegrenzung sind die Anforderungsstufen für Fenster mit
Öffnungsbegrenzung definiert und die notwendigen Prüfungen und
Nachweise unter Berücksichtigung der zu erwartenden Belastungen
empfohlen. Die Richtlinie gilt für öffnungsfähige Fenster (mit
Rotationsbewegung) gemäß der Produktnorm DIN EN 14351-1: Fenster
und Türen. Dazu gehören Fenster, Fenstertüren sowie
Dachflächenfenster mit Öffnungsbegrenzung, Beschlägen, Verglasungen
oder opaken Füllungen sowie alle weiteren Baugruppen, die zur
Erreichung des Schutzziels in der jeweiligen Anwendung oder
Einbausituation (im Gebäude oder in Fassaden integriert)
erforderlich sind. Sie umfasst auch Nachrüstprodukte, die für das
jeweilige Fenstersystem geeignet sind.
Aus dem Inhalt:
- Begriffe und Definition
- Allgemeine Schutzziele und Anforderungen
- Planungsgrundsätze und Einsatzempfehlungen für die Anforderungsstufe 1 "Komfortanwendung"
- Planungsgrundsätze und Einsatzempfehlungen für die Anforderungsstufe 2 "Öffnungsbegrenzer für die erweiterte Anwendung"
- Planungsgrundsätze und Einsatzempfehlungen für die Anforderungsstufe 3 "Anwendung für öffenbare absturzsichernde Bauelemente"
Die Richtlinie kann als Download (30 EUR) oder als Druckexemplar
(35 EUR) im Webshop des ift Rosenheim (siehe Surftipps) erworben
werden.