Vorbeugender Brandschutz – Die 10 wichtigsten Aspekte für das gewerbliche Bauen
Ratgeber der Bayerischen Industrie- und Handelskammer (2025)
Immer wieder erzeugen Baumaßnahmen an Bestandsgebäuden Unsicherheiten bezüglich des Brandschutzes bei Planern wie Bauherren – nicht selten mit bösem Erwachen, wenn Bauanträge nicht genehmigt werden oder gar Baustopps durch die Bauaufsichten verhängt werden. Die Publikation Vorbeugender Brandschutz – Die 10 wichtigsten Aspekte für das gewerbliche Bauen der IHK München (Bayerische Industrie- und Handelskammer) macht vor allem eines deutlich: Brandschutz ist nicht nur ein bautechnisches Detail, sondern eine komplexe Schnittstelle von Recht, Planung und Ausführung. Sie erinnert daran, dass Bauherren und Planer verpflichtet sind, bereits in frühen Projektphasen sicherzustellen, dass die Schutzziele der Bayerischen Bauordnung erfüllt werden. Diese sind in Art. 3 und 12 BayBO formuliert: Brände sollen möglichst verhindert, ihre Ausbreitung eingedämmt und zugleich wirksame Rettungs- und Löscharbeiten ermöglicht werden.
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Trotz des vielzitierten Bestandsschutzes gilt: Wird ein Bestandsgebäude verändert, beispielsweise ein Dachgeschoss ausgebaut oder ein weiteres Geschoss aufgesetzt, ist der aktuelle Stand des Brandschutzrechts maßgeblich. Zwar muss nicht das gesamte Gebäude den Vorgaben entsprechen, an den Schnittstellen zwischen Bestand und Neubau jedoch greifen die jeweiligen Anforderungen. Die Bayerische Bauordnung (BayBO) verlangt in Artikel 62 die Vorlage eines Brandschutznachweises. Bei einfachen Vorhaben kann dieser Teil der Genehmigungsplanung sein, bei Sonderbauten oder komplexen Änderungen wird er regelmäßig als eigenständiges Brandschutzkonzept gefordert. Die Dokumentation dient nicht nur der Bauaufsichtsbehörde als Prüfgrundlage, sondern auch der späteren Ausführung. Sie legt fest, welche Bauteile wie auszuführen sind, welche Produkte zulässig sind und welche Bauabläufe brandschutztechnisch gesichert werden müssen. Ohne eine klare und vollständige Dokumentation riskieren Bauherren nicht nur Verzögerungen im Verfahren, sondern auch, dass ihre Maßnahmen später nicht abgenommen werden.
In diesem Zusammenhang spielt die Möglichkeit von Abweichungen eine Rolle. Nach Artikel 63 BayBO können Bauherren im Einzelfall beantragen, von technischen Vorschriften abzuweichen, sofern das gleiche Sicherheitsniveau erreicht wird. Betont wird, dass dies kein Freibrief ist – sondern eine Frage der Begründung und des Nachweises. Abweichungen müssen nachvollziehbar dokumentiert und von Sachverständigen bestätigt werden. In der Praxis eröffnet das gewisse Spielräume: So können alternative Bauprodukte mit europäischer Technischer Bewertung eingesetzt oder besondere bauliche Lösungen gewählt werden, wenn sie nachweislich gleichwertigen Schutz bieten. Doch der Aufwand ist hoch, und die Entscheidung liegt letztlich bei der Genehmigungsbehörde.
Ein wiederkehrendes Thema sind beispielsweise feuerhemmende und selbstschließende Türen: An diesem typischen Detail wird deutlich, wie streng die Anforderungen im Einzelfall sein können und wie wenig Raum für Abweichungen bleibt. Während bei anderen Bauteilen kreative Lösungen oder Nachweise denkbar sind, akzeptieren die Behörden im Bereich von Türen kaum Kompromisse, da sie zentrale Funktionen im Brandfall übernehmen. Für Bauherren und Planer bedeutet das, dass sie zwar bei manchen Punkten von den Standards abweichen können, bei sicherheitsrelevanten Schnittstellen aber besser auf geprüfte, normgerechte Lösungen setzen.
Der Ratgeber verdeutlicht, dass vorbeugender Brandschutz zweigleisig verläuft: Zum einen ist er streng geregelt, zum anderen erlaubt er Spielräume, die sich bei ausreichender Dokumentation und sorgfältiger Begründung nutzen lassen. Als praktische Konsequenz sollte er nicht als formale Pflicht am Ende eines Bauantrags verstanden werden, sondern als ein fortlaufender Prozess von den ersten Entwurfsideen über die Genehmigung bis zur Bauausführung und Abnahme. Wer diesen Prozess frühzeitig ernst nimmt, spart nicht nur Kosten und Zeit, sondern vermeidet auch rechtliche Risiken.
Die 16-seitige Publikation, herausgegeben von der Bayerischen Industrie- und Handelskammer, steht zum Download kostenfrei zur Verfügung (siehe Surftipps).
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