Tageseinrichtung für Kinder – Hinweise zur Schadenverhütung
Publikation der Versicherungskammer Bayern
Einrichtungen zur Kinderbetreuung wie Schulen und Kindertagesstätten sind sensible und anspruchsvolle Planungsaufgaben für Architekten und Brandschutzfachplaner. Insbesondere Kindertagesstätten, da diese zwar wie Schulen als Sonderbauten gemäß Musterbauordnung (MBO) bzw. den jeweiligen Landesbauordnungen eingestuft sind und damit ohnehin erhöhten Anforderungen an den Brandschutz unterliegen, jedoch als ungeregelte Sonderbauten gelten. Im bauaufsichtlichen Verfahren ist für Kindertageseinrichtungen also im Einzelfall zu entscheiden, ob weitergehende Brandschutzanforderungen zu stellen sind.
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Zur Orientierung hat die Versicherungskammer Bayern die Publikation Tageseinrichtung für Kinder – Hinweise zur Schadenverhütung erstellt. Das größte Risiko besteht in Bezug auf die Personengruppe darin, dass Kinder auf fremde Hilfe angewiesen sind (besonders Krippenkinder) und im Brandfall unvorhersehbar reagieren können. Neben der Brandvermeidung muss ein Schwerpunkt auf der Entfluchtung im Brandfall liegen: Diese ist so einfach wie möglich zu halten und auch eine Schulung der Erzieher*innen ist wichtig.
Trotz der knappen Form werden maßgebliche Kriterien des Brandschutzes betrachtet: Flucht- und Rettungswege, Brandschutzanforderungen an Bauteile, Rauch- und Brandmeldeeinrichtungen, Brandschutzschulung der Mitarbeiter (und Kinder) wie auch der abwehrende Brandschutz, d.h. Löscheinrichtungen und Flächen für die Feuerwehr.
Die 20-seitige Publikation bietet einen kompakten Einstieg in das komplexe Thema. Dass die Erfahrungen einer Versicherung eingeflossen sind, zeigen Beispiele von Brandereignissen. Die Pdf-Datei steht auf der Webseite der Versicherungskammer Bayern zum Download kostenfrei zur Verfügung (siehe Surftipps).
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