Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen (...) in Holzbauweise (MHolzBauRL)
Fassung vom Oktober 2020, veröffentlicht im Juni 2021
Um eine gesetzliche Grundlage zu schaffen für die seit der Jahrtausendwende anhaltende Entwicklung, Holz als Baustoff zunehmend auch für mehrgeschossige Wohn- und Bürogebäude bis hin zu Hochhäusern einzusetzen, ist im Juni 2021 die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) erschienen. Diese ersetzt die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise aus dem Jahr 2004.
Es ist nun Sache der einzelnen Bundesländer, die Regelungen der M-HolzBauRL in den Technischen Baubestimmungen umzusetzen – teils werden sie schon praktiziert.
In Bezug auf die Anforderungen an Bauteile in Holzrahmen- und Holztafelbauweise für Gebäude der Gebäudeklasse (GK) 4 mit feuerwiderstandsfähigen Bauteilen hat sich nicht allzu viel geändert. Neu hinzugekommen sind allerdings Anforderungen an feuerwiderstandsfähige Bauteile in Massivholzbauweise in den Gebäudeklassen 4 und 5 sowie Anforderungen an Holzfassaden bei diesen.
Möglich sind damit auch sichtbare Holzoberflächen; die
Richtlinie enthält zum Beispiel Maßnahmen zur Herstellung der
Rauchdichtigkeit von Element- und Bauteilfugen als Prinzipskizzen.
Beschrieben und dargestellt sind weiterhin Ausführungsvarianten von
Fassaden in Holz bei Gebäuden der GK 4 und 5. Die Richtlinie steht
auf der unten genannten Webseite (s. Surftipps) zum Download
kostenfrei zur Verfügung.
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