Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen (...) in Holzbauweise (MHolzBauRL)

Fassung vom September 2024, veröffentlicht im Mai 2025

Seit der Jahrtausendwende wird Holz zunehmend als Baustoff auch für mehrgeschossige Wohn- und Bürogebäude bis hin zu Hochhäusern eingesetzt. Eine adäquate gesetzliche Grundlage bietet die im Juni 2021 erschienene und nun überarbeitete Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL). Im Mai 2025 wurde die im September 2024 beschlossene Fassung als Amtliche Mitteilung der Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz auf der Webseite des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) veröffentlicht.

Im Vergleich zur Vorgängerversion deckt die MHolzBauRL jetzt erweiterte Anwendungsbereiche ab. Sie ist überall dort anwendbar, wo bauordnungsrechtliche Landesregelungen dies gestatten. Aktuell (Stand: September 2025) sind das Sachsen, Sachsen-Anhalt, Bremen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Berlin. In Berlin wurde die Richtlinie im Mai 2025 in die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB Bln) aufgenommen. In Thüringen ist sie im Rahmen der Zulassung einer Abweichung zulässig und soll als Technische Baubestimmung eingeführt werden (siehe Surftipps).

Aus dem Inhalt: 

  • Anwendungsbereich
  • Begriffe
  • Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten und die Feuerwiderstandsfähigkeit
  • Anforderungen an feuerwiderstandsfähige Bauteile in Holzbauweise
  • Anforderungen an die Fügung von Elementen und Anschlüsse von Bauteilen
  • Installationen von Bauteilen nach dieser Richtlinie
  • Hinterlüftete Außenbauteile aus Holz und Holzwerkstoffen bei Gebäuden der Gebäudeklasse 4 und 5
  • Bauleitung, Übereinstimmungsbestätigung
  • Planunterlagen
  • Nachweis der Feuerwiderstandsdauer und der Brandschutzbekleidung
  • Deckenbauteile – Nachweis für eine Brandbeanspruchung von oben
  • Element- und Bauteilanschlüsse ohne weiteren Nachweis
  • Übereinstimmungsbestätigung

Die MHolzBauRL steht auf der unter Surftipps genannten Webseite des DIBt als PDF zum kostenfreien Download zur Verfügung. 

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Holzbaukompetenz und Holzbauerfahrung sollte bei allen Beteiligten vorhanden sein, bei Tragwerksplanung, Schallschutz und Brandschutz ist diese Kompetenz unerlässlich (Abb.: Firmensitz Flexim in Berlin-Marzahn, ZRS Architekten Ingenieure, 2017).

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