Gebäudetyp E: Leitlinie und Prozessempfehlung
Herausgegeben vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Eine Maßnahme, um das Bauen in Deutschland einfacher, schneller
und günstiger zu machen, ist der sogenannte Gebäudetyp E. Das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat
dazu die Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E
herausgegeben. Darin wird erläutert, was darunter zu verstehen ist
und wie sich Gebäude dementsprechend planen und umsetzen
lassen.
Gallerie
Ziel ist es, neue Spielräume für Planerinnen und Planer zu eröffnen und auf kostenintensive Standards zu verzichten. Was das im Detail heißen kann und was vertragsrechtlich zu beachten ist, wird in der Publikation an verschiedenen Beispielen deutlich. Welche baulichen Abweichungen von der Norm könnte es geben, welche Aufklärungspflichten gehen damit einher?
Ein Planungsbeispiel behandelt die Sanierung einer bestehenden
Holzbalkendecke, die ursprünglich den zur ihrer Entstehungszeit
gültigen Vorschriften entsprach. Bei Sanierungen wird oft der
höhere Schallschutzstandard für Neubauten (gemäß DIN 4109-5:
Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderungen)
angewendet, was aufwendige und teure Umbauten mit sich bringt. Als
vereinfachte Lösung wird die Decke nur minimal (um höchstens zwei
Zentimeter) erhöht, um weitere bauliche Anpassungen zu vermeiden.
Damit ist der Schallschutz zwar geringer, die gesetzlichen
Mindestanforderungen (gemäß DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau
– Teil 1: Mindestanforderungen) werden aber eingehalten. Auf
Estrich und Ausgleichsschüttung wird verzichtet, es erfolgt
lediglich eine seitliche Verstärkung der Holzbalken. Der Bauherr
muss in jedem Fall über die Abweichung aufgeklärt und diese
vertraglich festgehalten werden – beispielhafte Textpassagen dazu
sind aufgeführt.
Aus dem Inhalt:
- Planen und Bauen nach dem Gebäudetyp E
Vertragsrechtliche Einordnung
Maßstäbe für eine wirksame Vereinbarung - Planungsbeispiele – Abweichung, Aufklärung und vertragliche
Vereinbarung
Konstruktive Planungsbeispiele
Bauliche Folgewirkung (Bauen im Bestand)
Ausstattungsbeispiele - Exkurs – Öffentliches Baurecht
- Perspektive
- Anhang: Analyse der Rechtsprechung zur Abweichung von den Anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) im Bau- / Werkvertrag
Die 51-seitige Publikation steht auf der unten aufgeführten
Webseite des Bundesministeriums (siehe Surftipps) als
Pdf-Datei zum Download kostenfrei zur Verfügung.
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