Gebäudetyp E: Leitlinie und Prozessempfehlung

Herausgegeben vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Eine Maßnahme, um das Bauen in Deutschland einfacher, schneller und günstiger zu machen, ist der sogenannte Gebäudetyp E. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat dazu die Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E herausgegeben. Darin wird erläutert, was darunter zu verstehen ist und wie sich Gebäude dementsprechend planen und umsetzen lassen.

Ziel ist es, neue Spielräume für Planerinnen und Planer zu eröffnen und auf kostenintensive Standards zu verzichten. Was das im Detail heißen kann und was vertragsrechtlich zu beachten ist, wird in der Publikation an verschiedenen Beispielen deutlich. Welche baulichen Abweichungen von der Norm könnte es geben, welche Aufklärungspflichten gehen damit einher?

Ein Planungsbeispiel behandelt die Sanierung einer bestehenden Holzbalkendecke, die ursprünglich den zur ihrer Entstehungszeit gültigen Vorschriften entsprach. Bei Sanierungen wird oft der höhere Schallschutzstandard für Neubauten (gemäß DIN 4109-5: Schallschutz im Hochbau – Teil 5: Erhöhte Anforderungen) angewendet, was aufwendige und teure Umbauten mit sich bringt. Als vereinfachte Lösung wird die Decke nur minimal (um höchstens zwei Zentimeter) erhöht, um weitere bauliche Anpassungen zu vermeiden. Damit ist der Schallschutz zwar geringer, die gesetzlichen Mindestanforderungen (gemäß DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau – Teil 1: Mindestanforderungen) werden aber eingehalten. Auf Estrich und Ausgleichsschüttung wird verzichtet, es erfolgt lediglich eine seitliche Verstärkung der Holzbalken. Der Bauherr muss in jedem Fall über die Abweichung aufgeklärt und diese vertraglich festgehalten werden – beispielhafte Textpassagen dazu sind aufgeführt.

Aus dem Inhalt:

  • Planen und Bauen nach dem Gebäudetyp E
    Vertragsrechtliche Einordnung
    Maßstäbe für eine wirksame Vereinbarung
  • Planungsbeispiele – Abweichung, Aufklärung und vertragliche Vereinbarung
    Konstruktive Planungsbeispiele
    Bauliche Folgewirkung (Bauen im Bestand)
    Ausstattungsbeispiele
  • Exkurs – Öffentliches Baurecht
  • Perspektive
  • Anhang: Analyse der Rechtsprechung zur Abweichung von den Anerkannten Regeln der Technik (aaRdT) im Bau- / Werkvertrag

Die 51-seitige Publikation steht auf der unten aufgeführten Webseite des Bundesministeriums (siehe Surftipps) als Pdf-Datei zum Download kostenfrei zur Verfügung.

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