_Treppen
Lichtraumprofil
Das Lichtraumprofil umschreibt wieviel Platz (lichter Raum) bei Treppenanlagen vorhanden sein muss, damit die Benutzer sie ungehindert begehen können. Die lichte Durchgangshöhe von mindestens 2,00 Metern von der Vorderkante einer beliebigen Trittstufe, lotrecht nach oben gemessen, darf nicht durch
- Stufenkanten des darüber liegenden Treppenlaufs
- im Treppenraum hängende Rohre und Leuchten
- Untersichten von Dachschrägen
- Balken, Trägern und sonstigen Konstruktionsteilen eingeschränkt werden.
Ebenso verhält es sich in der Breite: Jegliche Einbauten, die z.B. in die von der Norm geforderte Treppenlaufbreite eingreifen, wie
- Geländerteile
- Handläufe
- Wandhandläufe
- und Wandbekleidungen dürfen die nutzbare Laufbreite nicht schmälern.
- Sockelleisten
- Treppenwangen
- Stufenaufkantungen
- Wandbekleidungen
bis zu einer Höhe von 15 cm beidseits 10 cm das
Lichtraumprofil schmälern. Der verbleibende Rest wird als Gehbereich
bezeichnet.
Gallerie
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Hauffstr. 40
73084 Salach
www.metallart.com
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