Lichtschranke
Lichtschranken bestehen aus einem Sender, der einen gebündelten
Strahl sichtbaren oder unsichtbaren Lichts dauernd oder
intermittierend aussendet sowie einem Empfänger, der diesen
Lichtstrahl verarbeitet. Beide sind räumlich voneinander getrennt;
der Lichtstrahl durchquert die zu überwachende Wegstrecke. Passiert
ein Objekt die Lichtschranke, so wird der Lichtstrahl unterbrochen
und Alarm
ausgelöst.
Lichtschranken finden sich neben dem Intrusionsschutz
auch in einer Reihe von anderen Anwendungen (Türsteuerung,
Produktionstechnik u.a.) Für den Intrusionsschutz verwendet man
zweckmäßig die mit unsichtbarem Infrarotlicht arbeitenden
Lichtschranken. Zur Sicherung des Schließbereichs von
Feuerschutzabschlüssen (Personenschutz) oder zur
Durchfahrtsicherung von Feuerschutzabschlüssen im Zuge
bahngebundener Förderanlagen dürfen nur spezielle Bauarten von
Lichtschranken verwendet werden, die nicht auf Brandrauch
ansprechen. Der VdS
stellt Prüfzeugnisse für solche Geräte aus und führt eine Liste
geeigneter Produkte.