Leitereffekt
Bei Treppen mit horizontalen Geländerfüllungen oder parallel zur
Steigung verlaufenden Kniegurten
kann es zum sogenannten Leitereffekt kommen, da die Füllung zum
Erklimmen oder Überklettern der Geländer
verleiten.
Treppengeländer sollen den Absturz verhindern. Über die
Bestimmungen der Landesbauordnungen und den
Arbeitsstättenrichtlinien hinaus, die Geländerhöhe und seitlichen
Anprallschutz regeln, sollen in Bereichen, in denen mit der
Anwesenheit von Kindern zu rechnen ist, zusätzliche Bestimmungen
dafür sorgen, dass keine Gefährdung durch das Überklettern von
Geländern gegeben ist. Laut Norm sind Horizontal-Gurtgeländer nicht
verboten, es wird aber an die Eigenverantwortung der Bauherren bzw.
Betreiber appelliert, den Unfallschutz zu gewährleisten.
Es gibt zwei Möglichkeiten, die Gefährdung durch den Leitereffekt
zu vermeiden und ihn einzugrenzen:
- durch temporären Schutz des Geländers mittels Glas- oder ähnlichen Plattenmaterialien, solange Kinder anwesend sein können
- die Handläufe mindestens 15 cm (oder je nach LBO) nach innen zu setzen sodass ein sicherer Übersteigeschutz gegeben ist.
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