Löschwasser
Der Begriff Löschwasser bezieht sich in der Regel auf den Fall, dass ausreichend Wasser zur Brandbekämpfung durch die Feuerwehren über das Rohrnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung bezogen wird.
Das DVGW-Arbeitsblatt W 405 vom Februar 2008 ist hierbei maßgebend und behandelt die Ermittlung von Löschwassermengen. Rechtlich ist die Thematik der Löschwasserkapazität im Feuerwehrgesetz der Bundesländer geregelt. Die Verpflichtung zur Bereitstellung und Unterhaltung einer ausreichenden Löschwasserversorgung sowie der Löschwasserentnahmestellen obliegt den Gemeinden.
Bei der Bemessung wird zwischen „Grundschutz“ sowie einem ergänzenden „Objektschutz“ unterschieden: Der Grundschutz zielt meist auf Wohngebiete und dergleichen ohne besondere Anforderungen ab, der Objektschutz meist auf Industrieanlagen mit dem Risiko von Großbränden. Im Rahmen des Brandschutznachweises im Zuge eines Bauantrags ist in der Regel auch der Nachweis zu erbringen, dass Löschwasser in ausreichender Kapazität zur Verfügung steht.
Konkrete Auskünfte darüber, welche Entnahmestellen (Hydranten) für welche Löschwassermengen (Kapazitäten) unter welchen Bedingungen (Drücke u. a.) zur Verfügung stehen, erteilt das örtliche Versorgungsunternehmen.
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