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Löschwasser

Der Begriff Löschwasser bezieht sich in der Regel auf den Fall, dass ausreichend Wasser zur Brandbekämpfung durch die Feuerwehren über das Rohrnetz der öffentlichen Trinkwasserversorgung bezogen wird.

Das DVGW-Arbeitsblatt W 405 vom Februar 2008 ist hierbei maßgebend und behandelt die Ermittlung von Löschwassermengen. Rechtlich ist die Thematik der Löschwasserkapazität im Feuerwehrgesetz der Bundesländer geregelt. Die Verpflichtung zur Bereitstellung und Unterhaltung einer ausreichenden Löschwasserversorgung sowie der Löschwasserentnahmestellen obliegt den Gemeinden.

Bei der Bemessung wird zwischen „Grundschutz“ sowie einem ergänzenden „Objektschutz“ unterschieden: Der Grundschutz zielt meist auf Wohngebiete und dergleichen ohne besondere Anforderungen ab, der Objektschutz meist auf Industrieanlagen mit dem Risiko von Großbränden. Im Rahmen des Brandschutznachweises im Zuge eines Bauantrags ist in der Regel auch der Nachweis zu erbringen, dass Löschwasser in ausreichender Kapazität zur Verfügung steht.

Konkrete Auskünfte darüber, welche Entnahmestellen (Hydranten) für welche Löschwassermengen (Kapazitäten) unter welchen Bedingungen (Drücke u. a.) zur Verfügung stehen, erteilt das örtliche Versorgungsunternehmen.

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Fachwissen zum Thema

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

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Arten des Brandschutzes

Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind: den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

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Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

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Hochregallager mit insgesamt über 100.000 Sprinklern

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Löschanlagen/​-mittel

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Die Muster-Versammlungsstättenverordnung regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen (Abb.: Messe Leipzig).

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