Luftdichtheit
Das Ziel von Sanierungen und Neubauten ist es, behagliche Wohn-
und Arbeitsräume zu schaffen sowie zugleich die Energieeffizienz
eines Gebäudes zu erhöhen. Aus diesem Grund sollen unkontrollierte
Energieverluste verhindert werden. Die EnEV 2014 fordert eine
luftdichte Gebäudehülle: „Zu errichtende Gebäude sind so
auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche
einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend
den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.“ (EnEV
2014, § 6, Absatz 1 Dichtheit,
Mindestluftwechsel)
Die Grenzwerte, also die zulässige Luftdurchlässigkeit durch unkontrollierte, nicht geplante Leckagen, regelt die EnEV in der Anlage 4. Mittels eines Differenzdruck-Messverfahrens (Blower-Door-Test) sollte vor dem Innenausbau eine Leckageortung zur Überprüfung der luftdichten Ebene erfolgen. Bei Leckageortungen von Gebäudeteilen, wie zum Beispiel einem Dachgeschoss, muss bauseits sichergestellt sein, dass der zu prüfende Teil vom übrigen Gebäude luftdicht zu trennen ist.
Vorteile luftdichter Gebäudehüllen:
- schadensfreie Konstruktionen; Vermeidung von Schimmelbildung durch Tauwasserausfall im Konstruktionsaufbau
- Behaglichkeit; Vermeiden von Zugerscheinungen durch undichte Anschlüsse
- Energieeinsparung; Vermeidung von Energieverlusten
- Schallschutz; durch Undichtigkeiten in der Gebäudehülle strömen nicht nur Zugluft, Schadstoffe und teure Heizenergie – Risse und Fugen beeinträchtigen auch die Schalldämmqualität der Bauteile