Leichtbeton
Nach der Definition der DIN 1045 werden Betonarten mit einem
Raumgewicht von 800 bis 2000 kg/m³ als Leichtbeton bezeichnet. Er
wird als Zuschlag (Leichtbetonprodukte, Schüttungen,
Leichtmauermörtel, etc.), als Mauerstein (Hohlblöcke, Vollblöcke,
etc.), als Ergänzungsprodukt (Tragende Stürzen, Rollladenkästen
oder Schornsteinbauteile) oder auch als vor Ort gegossenes Element
verwendet.
Bei der Herstellung von Leichtbeton besteht die Beimischung aus
Gesteinskörnungen mit hoher Porosität. Dabei wird in "gefügedichtem
Leichtbeton mit Kornporosität" und "haufwerkporigem
Leichtbeton" unterschieden. Außerhalb der DIN Norm werden auch
Leichtbetone mit einer untere Gewichtsgrenze bis etwa 350 kg/m³
angeboten. Bei einer Trockenrohdichte von maximal 800 kg/m³ spricht
man von Infraleichtbeton oder Ultraleichtbeton. Bei der Herstellung
von Infraleichtbeton oder Ultraleichtbeton finden leichte
Tongranulate Verwendung. Die Druckfestigkeit
dieses Betons ist allerdings derzeit noch so gering, dass er noch
nicht als Konstruktionsbeton eingesetzt werden kann. Der besondere
Vorteil des Infraleichtbetons liegt vor allem in seiner
geringen Wärmeleitfähigkeit.
Sein Lambda-Wert ist mit zirka 0,18 W/(mK) ungefähr halb so hoch
wie der des Leichtbetons nach DIN 1045.
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