Linienlagerung
Die häufigste Lagerungsart von Glas im Bauwesen stellt die Linienlagerung dar. In den meisten Fällen wird hierbei in statischer Hinsicht eine freie Verdrehbarkeit über der Auflagerung (sogenannte Navierlagerung) angenommen, die durch die konstruktive Durchbildung gewährleistet wird. Bei Brüstungsverglasungen der Kategorie B nach DIN 18008-4: Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 4: Zusatzanforderungen an absturzsichernde Verglasungen wird die einseitig linienförmige Lagerung durch eine Einspannung der Verglasung entlang der unteren Glaskante ermöglicht.
Linienförmig gelagerte Verglasungen sind bauaufsichtlich durch DIN 18008-2: Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 2: Linienförmig gelagerte Verglasungen geregelt. Als Voraussetzung für die Annahme einer Linienlagerung wird dort ein Mindestglaseinstand mit den üblichen Lagerungstechniken von 10 mm sowie eine maximale Durchbiegung der Unterkonstruktion von l/200 genannt.
Im Fassadenbereich wird eine linienförmige Lagerung üblicherweise über die Klemmwirkung zwischen der inneren und äußeren Dichtebene gewährleistet. Die elastische Auflagerung kann kleinere Unebenheiten der Unterkonstruktion ausgleichen und unerwünschte Spannungsspitzen im Glas vermeiden. Bei Pfosten-Riegel-Konstruktionen wird die Klemmwirkung bspw. durch die außenseitige Verschraubung der Anpressleisten gewährleistet; bei Fenstern wird die linienförmige Klemmwirkung durch die Glashalteleiste sichergestellt.
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