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Betretbare Verglasungen
Betretbare Verglasungen sind Glaskonstruktionen, die nur zu Wartungs- und Reinigungszwecken kurzzeitig betreten werden. Nach DIN 4426 Einrichtungen zur Instandhaltung baulicher Anlagen - Sicherheitstechnische Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege - Planung und Ausführung sind sie Arbeits- und Instandhaltungswege und deshalb gelten für sie bislang die Anforderungen nach der GS-BAU-18 - Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung der bedingten Betretbarkeit und Durchsturzsicherheit von Bauteilen bei Bau- und Instandhaltungsarbeiten. Betretbare Verglasungen sollen zukünftig über DIN 18008-6 Glas im Bauwesen - Bemessungs- und Konstruktionsregeln - Teil 6: Zusatzanforderungen an zu Instandhaltungsmaßnahmen betretbare Verglasungen und an durchsturzsichere Verglasungen geregelt werden, welche mittlerweile mit der Ausgabe Februar 2018 als verabschiedete Endfassung vorliegt und nun durch die Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen (VV TB) bauaufsichtlich eingeführt werden muss.
Gallerie
Horizontalverglasungen, welche bei Instandhaltungsmaßnahmen wie Reinigung und Wartung eine Sicherungsfunktion übernehmen, werden nach DIN 18008-6 in betretbar und durchsturzsicher unterschieden. Im Gegensatz zu betretbaren Verglasungen, welche für Instandhaltungsmaßnahmen, zu denen auch Reinigungsmaßnahmen zählen, betreten werden können, werden durchsturzsichere Verglasungen bestimmungsgemäß nicht betreten, liegen jedoch in der Nähe von Flächen, welche für Instandhaltungsmaßnahmen betreten werden können. Dementsprechend gelten für betretbare Verglasungen höhere Anforderungen als an durchsturzsichere Verglasungen. Entsprechend der aktuellen Ausgabe der DIN18008-6 ist der Sturz einer Person durch einen weichen Stoß mit dem Doppelreifen zu simulieren und eine anschließende Prüfung der Resttragfähigkeit vorzunehmen. Neben einem experimentellen Versuch kann dieser Nachweis analog absturzsichernder Verglasungen nach DIN 18008-4 auch rechnerisch erfolgen. Darüber hinaus ist bei betretbaren Verglasungen zusätzlich zu den üblichen statischen Einwirkungen in Übereinstimmung mit DIN4426 eine Einzellast von 1,5 kN verteilt auf 10 cm x 10 cm an ungünstiger Stelle anzusetzen. Konstruktiv gelten die gleichen Anforderungen wie an Horizontalverglasungen, wobei Drahtglas nicht verwendet werden darf. Der üblicherweise verwendete Glasaufbau mit Verbundsicherheitsglas aus teilvorgespanntem Glas hat sich erst seit etwa 15 Jahren am Markt etabliert.
Betretbare Verglasungen dürfen nur von besonders geschultem bzw.
eingewiesenem Personal betreten werden. Dabei darf jede einzelne
Verglasung ausschließlich durch eine Person gleichzeitig betreten
werden. Sofern experimentelle Nachweise zur Stoß- und
Resttragfähigkeit nicht bei erhöhten Temperaturen geführt werden,
kann die Betretbarkeit auf maximale Bauteiltemperaturen von
beispielsweise ≤30°C beschränkt werden. Sind im Rahmen der Wartung
auf den Verglasungen harte Gegenstände abzustellen, sind geeignete
Zwischenlagen (z. B. Bohlenlagen, weiche Unterlagen wie
Bautenschutzmatten etc.) vorzusehen. Beschädigte Verglasungen sind
umgehend auszutauschen. Bis zum Austausch sind entsprechende
Sicherungsmaßnahmen, auch auf den Verkehrsflächen unterhalb der
betroffenen Verglasungen, vorzunehmen. Diesbezüglich ist es
vorteilhaft, eine entsprechende Nutzungsanweisung vorzuhalten. Die
Verglasungen sollten als betretbare Verglasung gekennzeichnet und
in regelmäßigen Abständen auf mögliche Beschädigungen überprüft
werden.
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